Übereinkommen über die Erhaltung der Europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume – Berner Konvention (1979)
Convention on the Conservation of European Wildlife and Natural Habitats - Bern Convention
Wesentliche Ziele:
- Schutz europäischer Wildtiere, Wildpflanzen und ihrer Lebensräume
Instrumente:
- Aufbau eines Netzes der für den Naturschutz besonders bedeutsamen Gebiete (Smaragdnetz)
- Schutz von Habitaten (gemäß Anhang 3) durch Schutzgebiete und rechtliche Voraussetzungen
- Schutz von bestimmten Arten (gemäß Anhang 1 und 2) durch Gesetzgebung (Entnahme, Nutzungsregelung) und Schutzgebiete (s.o.)
Anzahl der Mitglieder: 31
Österreich ist 1983 beigetreten: BGBl. Nr. 372/1983 i.d.g.F.
Die Inhalte und Zielvorgaben der Berner Konvention sind in Österreich in den Naturschutz- und Jagdgesetzen der Bundesländer festgehalten. Der umfassende Schutz der in den Jagdgesetzen aufgelisteten Tierarten ist aufgrund der Möglichkeit von Ausnahmebewilligungen jedoch nicht immer gewährleistet.
Sekretariat:
Bern Convention Secretariat
Council of Europe
6700 Strasbourg
France
Tel.: (+33) 8841 2259
Fax: (+33) 8841 2784
e-mail: eladio.galiano@dela.coe.fr
oder Nationalagentur Deutschland (s. S. 56)
Internet:
Übereinkommen von Bern - EU Seite
Weitere Organe des Übereinkommens / Programms:
- Vertragsstaatenkonferenz
- Ständiger Ausschuss
- Expertenkommission (u.a. Süßwasserfische)
- Expertengruppen (u.a. Schutz von Invertebraten, durch Handel bedrohte Pflanzenarten)
Rechtliche Verbindlichkeit / Sanktionen / Kontrollmaßnahmen:
- rechtlich verbindlich im Sinne des Völkerrechts
- keine Sanktionen gegenüber Staaten bei Nichterfüllung
- Berichtspflichten nur über Sondergenehmigungen; aber jährliches Treffen des Ständigen Ausschusses bewertet Umsetzung


