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Übereinkommen über die Erhaltung der Europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume – Berner Konvention (1979)

Convention on the Conservation of European Wildlife and Natural Habitats - Bern Convention

 

Wesentliche Ziele:

  • Schutz europäischer Wildtiere, Wildpflanzen und ihrer Lebensräume

Instrumente:

  • Aufbau eines Netzes der für den Naturschutz besonders bedeutsamen Gebiete (Smaragdnetz)
  • Schutz von Habitaten (gemäß Anhang 3) durch Schutzgebiete und rechtliche Voraussetzungen
  • Schutz von bestimmten Arten (gemäß Anhang 1 und 2) durch Gesetzgebung (Entnahme, Nutzungsregelung) und Schutzgebiete (s.o.)

 

Anzahl der Mitglieder: 31

Österreich ist 1983 beigetreten: BGBl. Nr. 372/1983 i.d.g.F.

Die Inhalte und Zielvorgaben der Berner Konvention sind in Österreich in den Naturschutz- und Jagdgesetzen der Bundesländer festgehalten. Der umfassende Schutz der in den Jagdgesetzen aufgelisteten Tierarten ist aufgrund der Möglichkeit von Ausnahmebewilligungen jedoch nicht immer gewährleistet.

 

Sekretariat:

Bern Convention Secretariat

Council of Europe

6700 Strasbourg

France

Tel.: (+33) 8841 2259

Fax: (+33) 8841 2784

e-mail: eladio.galiano@dela.coe.fr

oder Nationalagentur Deutschland (s. S. 56)

 

Internet:

Berner Konvention

Übereinkommen von Bern - EU Seite

 

Weitere Organe des Übereinkommens / Programms:

  • Vertragsstaatenkonferenz
  • Ständiger Ausschuss
  • Expertenkommission (u.a. Süßwasserfische)
  • Expertengruppen (u.a. Schutz von Invertebraten, durch Handel bedrohte Pflanzenarten)

 

Rechtliche Verbindlichkeit / Sanktionen / Kontrollmaßnahmen:

  • rechtlich verbindlich im Sinne des Völkerrechts
  • keine Sanktionen gegenüber Staaten bei Nichterfüllung
  • Berichtspflichten nur über Sondergenehmigungen; aber jährliches Treffen des Ständigen Ausschusses bewertet Umsetzung
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