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Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (1992)

Convention on Biological Diversity, CBD

Beschlossen auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung UNCED in Rio de Janeiro.

 

Wesentliche Ziele:

  • Schutz der biologischen Vielfalt (der Ökosysteme, der Arten sowie der genetischen Vielfalt) und ökologisch nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile
  • gerechte Aufteilung der aus der Nutzung der genetischen Ressourcen resultierenden Gewinne

 

Instrumente:

  • Strategien, Aktionspläne, Programme

  • Monitoring

  • Erhalt der biolologischen Vielfalt im natürlichen Lebensraum (= In-situ-Maßnahmen)

  • Erhalt außerhalb der natürlichen Umgebung (= Ex-situ-Maßnahmen)

  • Nachhaltige Nutzung, u.a. durch Anreizmaßnahmen

  • Forschung und Ausbildung, Umweltbildung

  • UVP und Risikominimierung

  • "benefit sharing" bei der Nutzung genetischer Ressourcen

  • Anreizmaßnahmen für Entwicklungsländer zur Umsetzung des Übereinkommens durch das Finanzierungsinstrument GEF

  • Technologietransfer, Technische und wissenschaftliche Zusammenarbeit

Mit der Kampagne vielfaltleben führen Lebensministerium, NATURSCHUTZBUND, WWF und Birdlife ein breit angelegtes Programm zur Bewahrung der biologischen Vielfalt in Österreich durch.

 

Anzahl der Mitglieder: 169

Österreich ist seit 1995 Vertragspartei

 

Sekretariat:

Die CBD verfügt über ein ständiges Sekretariat in Montreal.

Secretariat to the Convention on Biological Diversity,

413, Saint Jacques Street, suite 800

Montreal QC H2Y 1N9

Canada

Tel: +1 514 288 2220

Fax: +1 514 288 6588

E-Mail: secretariat@cbd.int

 

Internet:

www.biodiv.org

www.cbd.int

Konventionstext auf Deutsch

www.vielfaltleben.at

 

Weitere Organe des Übereinkommens / Programms:

  • Vertragsstaatenkonferenz mit Bureau

  • wissenschaftlicher Ausschuss (SBSTTA)

  • Finanzierungsmechanismus Globale Umweltfazilität (Global Environment Facility = GEF)

  • CHM "Clearing House Mechanism" ("Informationsdrehscheibe")

  • Expertengruppe für "Biosafety" zur Verhandlung eines Protokolls

  • Expertengruppe für Biologische Vielfalt von Küsten und Meeren ("Jakarta Mandate")

 

Rechtliche Verbindlichkeit / Sanktionen / Kontrollmaßnahmen:

  • rechtlich verbindlich im Sinne des Völkerrechts

  • keine Sanktionen gegenüber Vertragstaaten bei Nichterfüllung

  • Berichtspflichten als einziges Kontrollinstrument

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