Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten – Bonner Konvention, BK (1979)
Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals (CMS)
Wesentliche Ziele:
- Schutz für wandernde Tierarten in den Ländern ihres Verbreitungsgebietes
Instrumente:
- Forschung
- Monitoring
- Netz von Schutzgebieten für wichtige Brut- und Rastgebiete
- Abschluss von Regionalabkommen zur Erhaltung und zum Management wandernder Tierarten
- Nutzungsverbot für Arten von Anhang I
- Richtlinien zur nachhaltigen Nutzung für Arten des Anhang II (z.B. Jagd, Fischerei) und für wandernde Arten der Regionalabkommen
Anzahl der Mitglieder: 51
Österreich ist seit 2005 Mitglied
Sekretariat:
UNEP/CMS-Sekretariat
United Nations Premises in Bonn
Martin-Luther-King-Str. 8
D-53175 Bonn
Tel.: 0228 815 2401/2
Fax: 0228 815 2449
e-mail: cms@unep.de
Internet:
Weitere Organe des Übereinkommens / Programms:
- Vertragsstaatenkonferenz
- Wissenschaftlicher Ausschuss
Rechtliche Verbindlichkeit / Sanktionen / Kontrollmaßnahmen:
- rechtlich verbindlich im Sinne des Völkerrechts
- keine Sanktionen gegenüber Staaten bei Nichterfüllung
- Berichtspflichten als einziges Kontrollinstrument


