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Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen – Washingtoner Artenschutzabkommen, WA (1973)

Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (CITES) - Washington Convention


Wesentliche Ziele:

  • Schutz bestimmter Arten freilebender Tiere und Pflanzen vor übermäßiger Ausbeutung durch den internationalen Handel

Instrumente:

  • Überwachung und Kontrolle des internationalen Handels mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sowie deren Teilen und Produkten daraus

 

Anzahl der Mitglieder: 143

In Österreich sind die Bestimmungen seit 1982 in Kraft. Für alle EU-Mitgliedstaaten ist das Abkommen seit 1997 rechtlich verbindlich umzusetzen (EU-Verordnung 2724/2000). 

 

Sekretariat:

CITES - Secretariat

15, chemin des Anémones

CH -1219 Châtelaine

Genève, Schweiz

Tel.: (+41) 22 979 91 39/40

Fax: (+41) 22 797 34 5 17

e-mail: cites@unep.ch 

 

Internet:

http://www.cites.org/

http://www.cites.at/

 

Weitere Organe des Übereinkommens / Programms:

  • Vertragsstaatenkonferenz
  • Ständiger Ausschuss
  • Animals Committee, Plants Committee
  • Nomenklatur Ausschuss

 

Rechtliche Verbindlichkeit / Sanktionen / Kontrollmaßnahmen:

  • rechtlich verbindlich im Sinne des Völkerrrechts
  • keine internationalen Sanktionsmöglichkeiten, der ständige Ausschuss kann jedoch Sanktionsmaßnahmen seitens der Mitgliedstaaten empfehlen. Diese können allerdings nur umgesetzt werden, wenn die Vertragspartei über das WA hinausgehende rechtliche Regelungen erlassen hat
  • Berichtspflichten; Sekretariat macht Vertragsstaaten auf der Basis der nationalen Berichte auf Ungereimtheiten oder Verstöße aufmerksam; internationales System TRAFFIC zur Beobachtung der weltweiten Umsetzung des Übereinkommens und von Handelsströmen
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