Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen – Washingtoner Artenschutzabkommen, WA (1973)
Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (CITES) - Washington Convention
Wesentliche Ziele:
- Schutz bestimmter Arten freilebender Tiere und Pflanzen vor übermäßiger Ausbeutung durch den internationalen Handel
Instrumente:
- Überwachung und Kontrolle des internationalen Handels mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sowie deren Teilen und Produkten daraus
Anzahl der Mitglieder: 143
In Österreich sind die Bestimmungen seit 1982 in Kraft. Für alle EU-Mitgliedstaaten ist das Abkommen seit 1997 rechtlich verbindlich umzusetzen (EU-Verordnung 2724/2000).
Sekretariat:
CITES - Secretariat
15, chemin des Anémones
CH -1219 Châtelaine
Genève, Schweiz
Tel.: (+41) 22 979 91 39/40
Fax: (+41) 22 797 34 5 17
e-mail: cites@unep.ch
Internet:
Weitere Organe des Übereinkommens / Programms:
- Vertragsstaatenkonferenz
- Ständiger Ausschuss
- Animals Committee, Plants Committee
- Nomenklatur Ausschuss
Rechtliche Verbindlichkeit / Sanktionen / Kontrollmaßnahmen:
- rechtlich verbindlich im Sinne des Völkerrrechts
- keine internationalen Sanktionsmöglichkeiten, der ständige Ausschuss kann jedoch Sanktionsmaßnahmen seitens der Mitgliedstaaten empfehlen. Diese können allerdings nur umgesetzt werden, wenn die Vertragspartei über das WA hinausgehende rechtliche Regelungen erlassen hat
- Berichtspflichten; Sekretariat macht Vertragsstaaten auf der Basis der nationalen Berichte auf Ungereimtheiten oder Verstöße aufmerksam; internationales System TRAFFIC zur Beobachtung der weltweiten Umsetzung des Übereinkommens und von Handelsströmen


