EU-Naturschutzrecht
Durch den Beitritt zur Europäischen Union hat sich der Staat Österreich auch zur Anwendung und Umsetzung zahlreicher EU-Gesetze und -Richtlinien verpflichtet.
Natur- und Landschaftschutz wird in der EU durch mehrere rechtliche Bestimmungen geregelt. Drei Richtlinien sind dabei von ganz zentraler Bedeutung: die Vogelschutz-Richtlinie, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die Wasserrahmenrichtlinie. Sie sind nicht geltendes Recht, sondern ihre inhaltlichen Vorgaben müssen von den Mitgliedsstaaten in deren nationalen Gesetzen verankert bzw. umgesetzt werden. In erster Linie geschieht dies durch die Naturschutzgesetze der Länder, daneben aber beispielsweise auch durch die Jagd-, Fischerei- oder Nationalparkgesetze.
Wesentliches Ziel des europäischen Naturschutzes ist die Schaffung eines europaweiten Schutzgebietsnetzes, des "Natura 2000-Netzes". Derzeit gibt es rund 18.000 dieser nach der FFH- und Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen Europa-Schutzgebiete (Natura-2000-Gebiete).
Natura 2000
Natura 2000 ist die offizielle Bezeichnung für ein kohärentes Netz von besonderen Schutzgebieten, das innerhalb der Europäischen Union nach den Maßgaben der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie) errichtet wird. Sein Zweck ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume. In das Schutzgebietsnetz werden auch die gemäß der Richtlinie 79/409/EWG (kurz Vogelschutzrichtlinie) ausgewiesenen Gebiete integriert
Mit dem Schutzgebietsnetz sollen die natürlichen Lebensräume Europas dauerhaft gesichert werden. Die im Rahmen der Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen Schutzgebiete werden in das Schutzgebietsnetz "Natura 2000" integriert.
In einigen Naturschutzgesetzen (Burgenland, Wien, Vorarlberg) ist die Schutzkategorie "Europaschutzgebiet" vorgesehen. Für alle Schutzgebiete des Natura-2000-Netzwerkes müssen die Mitgliedstaaten Erhaltungspläne vorlegen und ein Monitoringprogramm durchführen. Dieses soll Auskunft über die Wahrung des günstigen Erhaltungszustandes der zu schützenden Arten und Lebensräume geben.
NATURA 2000 in Österreich
Das Österreichische Schutzgebietsnetz Natura 2000:


