HOME Positionen des NATURSCHUTZBUNDes Österreich


Flussbauliches Gesamtprojekt Donau östlich von Wien
Einwendung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung
vom 22. Jänner 2008



Geplantes Innkraftwerk bei Telfs
Erklärung vom 7. Dezember 2007


Schutzgebietsbetreuung in Niederösterreich
Resolution vom 14.10.2007


Nutzung von Biomasse
Resolution vom 14.10.2007


Trockenrasen im Weinviertel
Resolution vom 14.10.2007


NATURSCHUTZBUND fordert mehr Platz für Fließgewässer und Biber!
Position vom 12. Oktober 2007


Schutz des Ödenwinkeltales
Resolution vom Mai 2007


Österr. Klimastrategie 2007
Stellungnahme des NATURSCHUTZBUNDes Österreich zum Entwurf der Österr. Klimastrategie 2007 vom 5.3.2007


Künstliche Beschneiung
Position vom 23. Jänner 2007


Österreichischer Biomasseaktionsplan
Stellungnahme vom 29. Oktober 2006


Wasserkraftnutzung in Österreich
Resolution vom 7. Oktober 2005


EURATOM-Vertrag darf nicht fortgeschrieben werden!
Resolution vom 26. Februar 2005



Flussbauliches Gesamtprojekt Donau östlich von Wien
Einwendung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung
vom 22. Jänner 2008

Aufgrund der notwendig kurz gehaltenen Kundmachung entsteht der Eindruck, dieses Projekt könne ohnehin nur positiv beurteilt werden. Dies gilt in der Tat für Zielsetzungen wie Sohlstabilisierung und Beseitigung einiger Niederwasser Seichtstellen ("Furten") von fallweise unter 20 dm. Niemand bestreitet eine maßvolle Herstellung günstigerer Fahrwassertiefen sowie den Rückbau einiger harter Blocksteinufer und eine verbesserte Fluss-/Auvernetzung. Derartige Maßnahmen wurden unter Leitung des Unterfertigten bereits von der Nationalparkplanung Donauauen 1986-1992 grundgelegt und unter seiner Mitwirkung von der Ökologiekommission der Bundesregierung vorgeschlagen und durch beauftragte Ziviltechniker detailliert. Gleichzeitig war klar, dass dies in der dynamischen Lebensader eines als Ramsar Feuchtgebiet international mehrfach geschützten nationalparkwürdigen Auensystems so schonend wie möglich mit einem Minimum an baulichen Eingriffen zu erfolgen habe. Diese "minimal impact solution" sollte vor allem durch maßvolle Begrenzung der Ausbautiefe der Schifffahrtsrinne sichergestellt werden - keinesfalls mehr als 25 dm (das wäre die von der Internationalen Donaukommission für Fließstrecken östlich von Wien geforderte Niederwasserregulierung RNW).

Selbst dieses Ausbauziel von 25 dm ist hinsichtlich der ökologischen Optimierbarkeit umstritten, ist jedenfalls reichlich bemessen, weil derzeit keine Fließstrecke, weder oberhalb noch unterhalb der Staatsgrenzen ganzjährig und durchgehend 25 dm garantieren kann. Die Donauschifffahrt wäre mit 25 dm sehr gut bedient (jahrzehntelanger Wunsch der Kapitäne). Für die geforderte ökologische Verbesserung in Ufergestaltung und Fluß- Auenvernetzung werden sogar schon die genannten 25 dm verschiedentlich als zu hoch kritisiert. Die ökologischen Gestaltungsmöglichkeiten erweisen sich in allen Vergleichen als umso größer je mehr man den Fluss seitlich ausschwingen und vernetzen lässt statt ihn unter dem Zwang hoher Ausbautiefen durch Baggerungen und seitliche Schüttungen einengen zu müssen.

Es sei nochmals betont, dass selbst 25 dm Niederwasserregulierung weder Donau-aufwärts von Wien garantiert werden können z.B. sicher nicht in der bayrischen Fließstrecke (wegen zu geringer Wasserführung der dortigen Donau), noch stromabwärts in den ökologisch besonders wertvollen Fluss/Au-Systemen Osteuropas.

Es ist daher fachlich weder ökologisch noch verkehrspolitisch (siehe unten) nachvollziehbar, warum man mit dem Einreichprojekt auf der relativ kurzen Teilstrecke zwischen Wien und Bratislava erhebliche Mehrkosten und landschaftsökologische Nachteile in Kauf nimmt, um statt des reichlich bemessenen Ausbauziels 25 dm nun 2,80 m / 2,90 m anzustreben.

Gegenüber einer ohnehin hoch gegriffenen 25 dm Variante würden Regulierungen auf RNW 28 / 29 dm größenordnungsmäßig eine Verdoppelung der nötigen Materialbewegungen im Flussbett / Ufersystem erfordern - durch Ausbaggerungen der Rinne einerseits und Aufschüttungen an den Rändern andererseits. Wären es bei der 25 –er Variante nach früheren WSD Projekten bereits an die 600.000 m3 Materialbewegungen zur Bettprofilierung gewesen, hätten die Baggerungen und Schüttungen bereits für RNW 27 dm nach den damaligen Berechnungen über eine 1,2 Millionen m3 erfordert. Solch großvolumige Umlagerungen würden wertvolle Uferbiotope zerstören (z.B. großflächig zuschottern) - Uferbiotope, die im Jahrhundert seit der Donauregulierung bereits wieder zu einem dynamischen Gleichgewicht samt Strukturvielfalt für Fauna und Flora geführt haben und zum Reiz und Erholungswert der Flusslandschaft beitragen. Von einer "minimal impact Lösung" oder gar ökologischen Optimierung kann beim überdimensionierten Einreichprojekt keine Rede mehr sein.

Dies ist für die Folgenabschätzung umso wichtiger, da selbst bisherige Rückbau- und Vernetzungsmaßnahmen schon durch Härte und Größe der Eingriffe (EU geförderte "Baggerökologie") stellenweise zu wenig behutsam bis vorschnell und schädlich kritisiert werden mussten .

Einigkeit herrscht jedenfalls bei der Mehrheit der befassten Auenökologen und Naturschutzfachleute des Naturhistorischen Museums (Außenstelle Petronell) sowie mehrerer NGOs, dass das vorliegende Projekt 28/29 dm nicht der behaupteten "Optimierung im Schnittpunkt Schifffahrt, Auenschutz und ökologische Renaturierung" dient, sondern durch unnötig überhöhte Ausbauziele mehr der Maximierung von Tiefbauinteressen.

Zwischenbilanz und Schlussfolgerungen:
Die Ausbauempfehlungen (Regelmaße) der Donaukonvention 1948, die bis heute durch die Donaukommission der 11 Anliegerstaaten in Budapest administriert werden, nehmen im Interesse der Schifffahrt und der mutmaßlichen Machbarkeit sowohl auf Wasserführungen als auch naturräumliche Gegebenheiten des 2.800 km langen, internationalen Schifffahrtsweges bis ins Schwarze Meer Rücksicht. Sie empfahlen daher für die letzte deutsche Donaustrecke in Bayern lediglich 18,5 bzw. 19,5 dm als Mindestfahrrinnentiefe (bzw. RNW) und für die Fließstrecken östlich von Wien durchgehend 25 dm, Ziele, die maßvoll klingen, aber de facto allesamt noch lange nicht erfüllt sind. Wenn Österreich in der Nationalpark-Donaustrecke freiwillig mit beträchtlichen Mehrkosten sein Ziel nun über 28 dm hinaufsetzt und damit die Rettung des Fluss/Auensystems ankündigt, würden Wohlmeinende glauben, dass diese Steigerung vielleicht der ökologischen Optimierung diene. Das Gegenteil ist der Fall.

Die maßvolleren 25 dm (oder darunter) halten viel größere ökologische Gestaltungsspielräume offen (Ufergestaltung, Vernetzung, geringere Eingriffe). Außerdem ist die Überschreitung des Regelmaßes RNW 25 dm ein gefährliches Signal Österreichs, welches einen untragbaren Baudruck auf ökologisch wertvolle Abschnitte der benachbarten EU-Staaten ausüben würde.

Ein solch überzogener Ausbau Österreichs fiele dem Jahrzehnte langen erfolgreichen Widerstand an der bayrischen Donau in den Rücken, welcher Stauhaltungen zwischen Straubing und Vilshofen bislang verhindern konnte - im Sinne der dortigen Flusslandschaft, der Grundwasserqualität und des Naturjuwels Isarmündung.

Der Widerstand gegen Staue wurde nicht nur von Naturschutzverbänden und Bevölkerung, sondern auch vom bayrischen Rechnungshof wirksam mitgetragen, da dem Mehraufwand kein entsprechender volkswirtschaftlicher Nutzen gegenüber stehe.

Die Schonung der Fließstrecke Wien-Bratislava plus Nationalparkgründung war dabei stets Vorbild und Argumentationshilfe.

Auch in Osteuropa sind gerade die Seichtstrecken mit den ökologisch wertvollsten Feuchtgebieten gesäumt und nach Aussage dortiger Experten ohne Naturschäden nicht einmal auf 25 dm RNW ausbaubar.

Gerade die neuen EU-Bestrebungen zur optimierenden Gesamtplanung von Naturschutz und Schifffahrt im "Danube River Basin Management Plan" (Finalisierung 2009) verpflichten Österreich bei so großen Projekten im "grenzüberschreitenden Lebewesen Donau" die ökologischen Folgewirkungen in den Nachbarstaaten zu beachten.

Das nun eingereichte flussbauliche Gesamtkonzept wird dort in seiner Entstehungsgeschichte zwar wegen seines integrierten Ansatzes und Diskussionsprozesses einerseits anerkannt, aber auch kritisiert "Even this particular project did not represent best practice in all respects of Strategic Environmental Assessement (SEA) procedure." Noch ist Zeit zur Korrektur im Rahmen der laufenden Umweltverträglichkeitsprüfung.

Ein in Vorgesprächen von konfliktierenden Interessensgruppen prinzipiell akzeptierter Vorschlag ist das "Iterative Verfahren". Man einigt sich darauf, dass technisch keine Niederwasser-Fahrrinnentiefe über RNW 25 dm hergestellt wird. Da die geplante Grobkornauflage (Schotter von 4-7 cm als Erosionsschutz) häufig zum Anlass genommen wird, über die 25 dm hinaus einen "Sicherheitsabstand" für die Schiffspropeller von mind. 3 dm zu verlangen (resultierende Forderung RNW 28 / 29 dm) wurde im iterativen Verfahren vorgeschlagen, die Furten (Seichtabschnitte) nicht mit Grobkorn zu belegen.

Damit entfiele die (ohnehin fragwürdige) Forderung nach einem Sicherheitsabstand. Furten waren bisher Stellen, an denen die Flussdynamik Material deponierte statt abzutragen.

Daher sollen zunächst nur Kolke gesichert werden, die Entwicklung der Furten hingegen dem Fluss überlassen werden. Dieser kann auf drei verschiedene Arten reagieren:
  • a.) Anlandung: der Fluss lädt wieder Material dort ab, was sogar Baggerungen nötig machen könnte.
  • b.) Abtragung mit Selbstpflasterung, da vornehmlich Feinmaterial ausgetragen wird
  • c.) Abtragung, bei der längerfristig die weich gebliebene Furt angenagt wird. Dann kann man den Fluss eine Zeit gewähren lassen, bis man die weitere Eintiefungstendenz durch Grobkorn stoppt

Dramatische Selbsteintiefung?
Die Erosionstendenz der Donau östlich von Wien wird mittlerweile aus bestimmten Interessenlagen heraus übertrieben dargestellt. De facto hat die Auflage an das Kraftwerk Wien, den Erosionskeil stromabwärts der Staumauer auf einer Länge von 11 km hintan zu halten (mit Geschiebezugaben von 165.000m3 bis 190.000 m3 pro Jahr) dazugeführt, dass Referenzsohle und Referenzwasserstand von 1996 nach der Stufe gehalten werden konnten, und dies nicht nur auf 11 Kilometer, sondern natürlich durch abdriftendes Geschiebe auch darüber hinaus.

Die vom Unterfertigten bereits 1987 beim Wasserbauinstitut der Universität Karlsruhe (Prof. Larsen und Doz. Bernhart) im Auftrag gegebenen Sohlanalysen der Donau zwischen Wien und Staatsgrenze haben übrigens ergeben, dass 2/3 der angeblich natürlichen Selbsteintiefung in den 3 Jahrzehnten davor gebaggert (!) waren - durch Fahrrinneneintiefung und elevieren des geförderten Sohlkieses auf große Schotterberge, die teilweise an die Baiwirtschaft verkauft und teilweise noch Jahrzehnte am Ufer liegen blieben. Die derzeitige Geschiebezugabe unterhalb Wiens ist ein bedeutender Fortschritt und hat noch auf längere Sicht kein Ressourcenproblem, da der Schotter überwiegend aus Stauraumbaggerungen gewonnen wird.

Unser landschaftsökologisch motivierter Einwand gegen das Einreichprojekt, verbunden mit dem Appell, keinesfalls über ein Ausbauziel von RNW 25 dm hinauszugehen, wird auch noch durch verkehrsökologische Argumente (siehe unten) gestützt. Bedenkenswert ist aber auch die Überlegung, dass die im Zuge des Klimawandels jetzt schon beobachtbare Extremisierung des Wasserhaushaltes in Richtung steilerer Fluten auf der einen und extremerer Niedrigwasserstände in Trockenzeiten auf der anderen Seite, dazu führen könnte, dass man in Zukunft zufrieden sein muss, wenn man in Niederwasserperioden wenigstens eine RNW 25 dm Rinne voll bekommt.

Die durch höhere Ausbauziele erzwungene Einengung des Hauptgerinnes führt generell zur Verringerung ökologischer Gestaltungsmöglichkeiten der Flusslandschaft oder anders argumentiert: die angekündigten ökologischen Benefits sind bei Ausbauzielen bis 25 dm (und darunter) in noch viel höherem Maße realisierbar - und dies bei geringeren ökonomischen wie ökologischen Kosten, wegen des deutlich geringeren Aufwandes bei der Flussbettprofilierung.

Zudem ist die Umweltverträglichkeitsprüfung heute mehr denn je gefordert, das gesamt europäische Naturschutzinteresse in die Beurteilung des Großprojektes einzubeziehen, um es mit den verkehrstechnischen Argumenten abzuwägen. Überraschenderweise sprechen selbst diese für einen sanfteren Ausbau.

Verkehrsökologie:
Die politische Überschätzung des Wasserweges geht - abgesehen von Lobbyismen, die nicht Gegenstand dieses Gutachten sein können - auf zwei falsche Argumente zurück:

  • a.) Die angeblich überlegene Energie- (und damit Umwelt-) Effizienz des Schiffstransports
  • b.) Die Wunschvorstellung, das Schiff könne die Strasse (!) entlasten

Ad a.) Auf Grund zahlreicher Systemvergleiche wie sie in einschlägigen Symposien und Artikeln immer wieder vorgestellt werden, folgt, dass der Tonnen-Kilometer per Binnenschiff (als Durchschnittswert aus Berg- und Talfahrten und ohne Einrechnung des Energieverlustes beim Betrieb von Kraftwerkschleusen) dem Schienentransport energetisch gleichzusetzen ist und wie dieser natürlich günstiger als LKW und Luftfracht. Der Vergleich zwischen Schiff und Güterzug gilt allerdings nur vor dem Hintergrund folgender Unterschiede: Auf der Schiene rollt das Gut bei gleicher Tonnen-Kilometer-Energie, aber mit sieben- bis zehnfacher Geschwindigkeit.

Weiters hat der Wasserweg nicht die weit verzweigte Flächenbedienung des Bahnnetzes oder gar der Strasse. Müssen Güter vom Wasser auf Landfahrzeuge umgeschlagen werden, gehen bereits Kostenvorteile verloren.

Aus umwelttoxikologischer Sicht muss noch angemerkt werden, dass Schiffsdiesel in ihrer Mehrheit zu den schmutzigsten Emittenten des Transportwesens gehören, während Bahnstrecken in dieser Hinsicht keine Direktbelastung aufweisen und z.B. die ÖBB über einen relativ hohen eigenen Wasserkraftanteil in der Stromerzeugung verfügt.

Ad b.) Allgemein wird der Donauschifffahrt eine wichtige Rolle bei Massegütern zugestanden, bei denen Quell und Ziel an der Wasserstrasse liegen und Zeit eine geringe Rolle spielt. Nach E. Wirth (Institut für Geographie der Uni Erlangen-Nürnberg, Symposium: Donauausbau 1993) sind typische Binnenschiffgüter: Sand, Kies, Schlacken, Eisenerz, Steinkohle, Futter-, und Düngemittel, Getreide, Erdölprodukte. Völlig anders hingegen die typische LKW-Frachtstruktur: Obst, Gemüse, Tiefkühlkost, Fleisch, Fisch, Milch, lebende Tiere, Getränke, Lebensmittel, Elektroartikel, Maschinen, Ersatzteile, Bekleidung, Textilien, Lederwaren, Bücher, Zeitschriften (Güter, für die eine rasche, zielreine, engmaschige Flächenbedienung benötigt wird und das Binnenschiff völlig chancenlos wäre).

Eine Konkurrenzsituation besteht höchstens zwischen Schiene und Wasserweg, wobei die Schiene, ebenfalls öffentlich gestützt und mit Kapazitätsreserven durch logistische Verbesserungen insgesamt chancenreicher wäre, LKW-Anteile zu übernehmen. Keineswegs hängt ein möglicher Wettbewerb zwischen LKW und Wasserweg an Ausbautiefen, da Containerschiffe mit relativ geringen Tauchtiefen auskommen. Die total andere Frachtstruktur, die Langsamkeit und das mangelnde Flächennetz bleiben maßgeblich dafür, dass Schiffe keine LKWs von der Strasse abziehen können. Wer aus politischen Gründen anderes verspricht, wird zunehmend unglaubwürdig.

Die viel behauptete Umweltfreundlichkeit des Schifftransportes kann überdies nur dort gelten, wo seinetwegen keine großräumigen Landschaftsopfer gebracht werden.

Sämtliche Donausymposien ergaben, dass die Fracht mit der höchsten Wertschöpfung nicht auf Vierer-Schubverbänden, sondern auf weißen Personenschiffen transportiert wird. Der Erlebnistourist bringt die höchste Wertschöpfung und dies mit erheblichen Wachstumschancen, sofern man die gesuchten Reize der Flusslandschaft nicht durch Kanalisierung zu einem "Frachtschiff-Highway" unter technischen Prioritäten zerstört.

Am deutschen Rhein wird das 10-fache des erhofften Frachtaufkommens auf der Donau bei Niederwassergarantien von 22dm transportiert, womit das angestrebte Ausbauziel des Einreichprojektes von 28 / 29 dm RNW einmal mehr ad absurdum geführt wird.

Logistische Verbesserungen, innovative Flachschiffflotten und Containerlösungen sind nach übereinstimmender Meinung wichtiger und ökonomischer als großvolumige Umbauten in der Lebensader eines Nationalparks. Das vorliegende Einreichprojekt ist keine ökologische Optimierungsform und wird sich in seinem überhöhten Aufwand auch der Frage zu stellen haben, ob der öffentliche Mitteleinsatz den dort geforderten Prinzipien der "Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit" entspricht.

Nach über drei Jahrzehnten Beschäftigung mit Naturraum und nautischen Bedingungen der Donau zwischen Wien und Staatsgrenze kann der Unterfertigte dies nur mit einem klaren NEIN beantworten.

Die seit EU-Beitritt auferlegte, grenzüberschreitende Ökologiepflichtigkeit bei Planungen im größten mitteleuropäischen Binnengewässer und die Gefahr negativer Signalwirkung mit Fluss-Stau Zwängen für Bayern und Ausbaudruck auf hochrangige Flussabschnitte Osteuropas kommt noch erschwerend hinzu.

Verfasst im Namen des Österreichischen NATURSCHUTZBUNDes von Bernd Lötsch, Dr. tit.Ao.Univ.Prof., Generaldirektor des Naturhistorischen Museums, seit 1994 Nationalpark-Planung Donauauen (1986-1990 Ökologiekommission der Bundesregierung), ab 1985 Arbeitskreisleiter Nationalpark, ab 1988 Vorsitzender des Plenums



BirdLife, Naturfreunde, NATURSCHUTZBUND, Tiroler Fischereiverband, Fischerei-Gesellschaft Innsbruck und WWF geben folgende
Erklärung zum geplanten Innkraftwerk bei Telfs
ab:

Das geplante Innkraftwerk bei Telfs der Innsbrucker Kommunalbetriebe (in 49% Eigentum der Tiroler Wasserkraft AG) wird aus folgenden Gründen von den oben angeführten Organisationen abgelehnt:
  • Gefährdung des Auenschutzgebietes: Das Sonderschutzgebiet "Rietzer und Mieminger Innauen" gehört zu den wenigen Auenresten am gesamten Tiroler Inn. Der Inn hat schon einen großen Teil seiner Auen in den letzten 100 Jahren verloren. Die noch erhaltenen 3-5% sind daher absolut erhaltenswert und sollten nicht einem Kraftwerksprojekt geopfert werden.
  • Zerstörung der für alpine Fließgewässer typischen Schotterbänken: Die im Staubereich gelegenen Schotterbänke beherbergen einzigartige und gefährdete Tier- und Pflanzenarten wie Flussuferläufer, Flussregenpfeifer, Äsche, Huchen, Schmerle und Koppe sowie die Deutsche Tamariske und zahlreiche Kleinlebewesen.
  • Widerspruch zu einem "sicheren und lebendigen" Inn: Das Innkraftwerk bei Telfs stellt einen Widerspruch zu der von allen Organisationen sehr positiv gesehenen Initiative des Landes im Rahmen des Masterplan "Unser Inn" dar. Im Speziellen, da das geplante Kraftwerk in einem der wertvollsten Abschnitte am Inn umgesetzt werden soll und die freie Fließstrecke dieses Gewässers mit einem Schlag halbiert wird.
  • Verlust der Dynamik und ökologischen Funktionsfähigkeit: Das geplante Kraftwerk bei Telfs führt zu weiteren ökologischen Verschlechterungen wie die Verringerung der Fließgeschwindigkeit, den damit zusammenhängenden Verlust an Dynamik, Änderungen der Grundwasserverhältnisse etc. Diese Veränderungen werden auch das Umland und die angrenzenden Gewässerabschnitte stark beeinflussen.

Die oben angeführten Organisationen fordern daher die Tiroler Politik auf, das geplante Kraftwerk abzulehnen und erwarten sich - in Anlehnung an den Naturschutzplan Fließgewässer - auch für den Tiroler Inn einen konzeptiven Ansatz. in Kraftwerksfragen, der das Ziel eines !sicheren und lebendigen Inns" und die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie nicht untergräbt.

Für die Organisationen:
Gerald Pfiffinger, Birdlife Österreich
Mag. Carola Wartusch, Naturfreunde Tirol
Mag. Christine Pühringer, NATURSCHUTZBUND Österreich
MMag. Andreas Schiechtl, Fischerei- Gesellschaft Innsbruck
Dr. Markus Schröcksnadel, Tiroler Fischereiverband
Mag. Hermann Sonntag, WWF

Erklärung vom 7. Dezember 2007


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Schutzgebietsbetreuung in Niederösterreich
Resolution beschlossen von der Jahreshauptversammlung des NATURSCHUTZBUND NÖ in Hollabrunn am 14.10.2007

Mit den EU-Naturschutzrichtlinien gibt es neue rechtliche Verpflichtungen zum Schutz und Management naturschutzfachlich wertvoller Gebiete (Natura 2000 Gebiete). Zudem zeigt die derzeitige Praxis der Betreuung von lang etablierten Schutzgebieten (Naturschutzgebiete, flächige Naturdenkmäler usw.) zahlreiche Defizite. Eine Neuorganisation der Schutzgebietsbetreuung in Niederösterreich ist damit unabdingbar.

U
m diese Aufgabe - und damit auch die rechtlichen Verpflichtungen - effizient und Kosten sparend zu erfüllen, müssen die Anliegen des Naturschutzes in der Bevölkerung besser verankert werden. Zudem müssen sie in alle Bereiche, bei denen Landschaft und damit Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten verplant bzw. verbraucht werden (Raumplanung, Landwirtschaft, Tourismus, ") verstärkt und rechtzeitig integriert werden.

Die Beschäftigung von lokal kompetenten, naturschutzfachlich geschulten Personen zur Erfüllung der Aufgaben ist unabdingbar: Als SchutzgebietsbetreuerInnen stehen sie als Partner und Ansprechpersonen für die Bevölkerung vor Ort, für die regionalen Behörden sowie für die Interessensvertreter aus Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Regionalentwicklung usw. zur Verfügung. Zudem sind sie für Dokumentation und Flächenmanagement zuständig und die Voraussetzung für die erforderliche Kontinuität bei der Umsetzung von Maßnahmen.

Seit rund einem Jahr wird in Niederösterreich über die Einrichtung einer Schutzgebietsbetreuung seitens des Landes intern wie auch gemeinsam mit NGOs beraten und diskutiert. Die Absicht des Landes modellhaft für die Region NÖ Mitte eine Person mit der Schutzgebietsbetreuung zu beauftragen, entspricht jedoch nicht den Vorstellungen des NATURSCHUTZBUND NÖ. Die Aufgaben der Schutzgebietsbetreuung sind zu vielfältig, als dass sie von einer Person für einen so großen Raum erfüllt werden könnten.

Der NÖ NATURSCHUTZBUND fordert:

  • die Etablierung eines Niederösterreichweit zuständigen Schutzgebietskoordinators.
  • wenigstens 15 lokal verankerte Schutzgebietsbetreuungen.
  • die Einbindung vorhandener Naturschutzkompetenz (u.a. NGOs, Vereine, Büros, Private) bei der Einrichtung und Umsetzung von Schutzgebietsbetreuungen.
  • Anreize, die eine ehrenamtliche Erledigung von einzelnen Arbeiten in der Schutzgebietsbetreuung vor Ort ermöglichen und entsprechend wertschätzen.

Der NÖ NATURSCHUTZBUND ist gerne bereit sowohl inhaltlich als auch praktisch an der zukünftigen Schutzgebietsbetreuung in Niederösterreich mitzuwirken.


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Nutzung von Biomasse
Resolution beschlossen von der Jahreshauptversammlung des NATURSCHUTZBUNDes NÖ in Hollabrunn am 14.10.2007

Bis 2020 sollen EU-weit die Treibhausgasemissionen um 20% gesenkt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wird vor allem der Einsatz von Biomasse als erneuerbare Energieträger forciert. Österreich hat sich im Regierungsprogramm 2007 das Ziel gesetzt, dass bis zum Jahr 2020 dem Treibstoff 20% Biodiesel beigemischt sein müssen. Die betrieblichen Voraussetzungen zur Herstellung von Bioethanol wurden u.a. mit dem Bau der Bioethanolanlage in Pischelsdorf gesetzt. Einem weiteren Schritt in Richtung Einsatz von Biomasse wurde, durch die kürzlich vom EU-Agrarministerrat beschlossene Reduktion der verpflichtenden Stilllegung von Ackerflächen von 10 auf 0 % für 2008, Vorschub geleistet.

Was für die Landwirtschaft eine neue Einkommensquelle darstellt, birgt für den Naturschutz große Gefahren. Mit dem Verlust der Brachflächen gehen wichtige Lebensräume vieler Arten des Offenlandes, wie z.B. für Ziesel oder Rebhuhn, in derzeit noch ungeahnten Größenordnungen verloren. Brachen sind zudem Ausbreitungswege für viele Arten. Das Problem der genetischen Isolation von Populationen verstärkt sich mit dem Verlust von Verbindungsflächen.

Die verstärkte Nutzung von Holz als Energieträger wird nicht ohne Folgen für unsere Wälder sein. Der Wald hat als komplexes Ökosystem vielfältige Funktionen zu erfüllen, ein Mindestmaß an Alt- und Totholz im Wirtschaftswald ist zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und der ökologischen Stabilität unabdingbar.

Angesichts dieser besorgniserregenden Situation fordert der NATURSCHUTZBUND NÖ:

  • Ein koordiniertes Vorgehen von Natur- und Klimaschutz. Intakte Lebensräume tragen maßgeblich zur Minderung des Klimawandels bei. Maßnahmen zum Klimaschutz dürfen nicht auf Kosten des Naturschutzes gehen. (Bsp. Palmölplantagen und Zerstörung des Regenwaldes)
  • Eine Evaluierung der Energieausbeute aus Biosprit. Die "Ökobilanz" beim Anbau von Biomasse - Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, Dünger, Wasserverbrauch und die mögliche Ausbringung gentechnisch veränderten Pflanzenmaterials - muss berücksichtigt werden.
  • Ein schnelles Handeln von Politik und Verwaltung, um die Auswirkungen des Biomasse- Booms auf die naturschutzfachlich bedeutsamen Flächen zu minimieren.
  • Gezielte Lenkung des Energiepflanzenanbaus durch Ausweisung von Eignungs- und Tabuzonen.
  • Kein Energiepflanzenanbau in und in unmittelbarer Nachbarschaft von Schutzgebieten, in NATURA 2000 Gebieten, die für Lebensräume bzw. für Arten, die wiesenartige Lebensräume benötigen, ausgewiesen wurden und auch nicht an Gewässerrändern.
  • Verpflichtende Naturverträglichkeitsprüfung in NATURA 2000 Gebieten.
  • Förderungen von ÖPUL-Naturschutzmaßnahmen müssen gleich hoch sein wie Förderungen für nachwachsende Rohstoffe.
  • Keine Einengung der Waldnutzung auf die Funktion der Energiegewinnung.
  • Belassen eines Mindestmaßes an Alt- und Totholz im Wald.

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Trockenrasen im Weinviertel
Resolution beschlossen von der Jahreshauptversammlung des NATURSCHUTZBUNDes NÖ in Hollabrunn am 14.10.2007

Im Weinviertel gibt es Österreichweit bedeutende Trockenrasen, die viele gefährdete Tier- und Pflanzenarten beherbergen. Einige sind als Naturdenkmäler bzw. Naturschutzgebiet ausgewiesen, nicht alle sind im Rahmen des NATURA 2000 Schutzgebietsnetzes berücksichtig. Die Gefährdung der Trockenrasen ist vielfältig, insbesondere die Gefahr der Verwaldung mit Robinien ist groß. Um die Trockenrasen als charakteristische Elemente der Natur- und Kulturlandschaft des Weinviertels zu retten, sind dringend Maßnahmen zu setzen.

Der NATURSCHUTZBUND NÖ fordert:
  • dass alle für die Sicherung notwendigen Informationen über die Trockenrasen gesammelt, falls noch nicht vorhanden erhoben und in einer Datenbank eingearbeitet werden. Zudem muss die Verortung der Flächen im GIS erfolgen.
  • dass zur Sicherung besonders wertvoller und gefährdeter Trockenrasen umgehend hoheitliche und/oder vertragliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
  • dass eine Strategie zum Umgang mit Trockenrasen erarbeitet wird, deren Ziel die nachhaltige und längerfristige Sicherung der Trockenrasen ist. Im Rahmen dieser Strategie sollen vorhandene Modelle evaluiert, die verschiedenen Möglichkeiten der Pflege beleuchtet, die Rahmenbedingungen erhoben und der finanzielle Aufwand geschätzt werden. Auch Erfahrungen aus anderen Ländern im Umgang mit der Pflege (z.B. Modell der Landschaftspflegeverbände in Deutschland) sollen mit einfließen.
  • dass Möglichkeiten und Anreize, die eine Einbindung der örtlichen Bevölkerung bei der Erhaltung und Pflege von Trockenrasen sinnvoll und nachhaltig machen, geschaffen werden. Wesentlich dabei sind fachlich geschulte und gleich bleibende Ansprechpersonen für die Gemeinden, für lokale Vereine und Initiativen. Ehrenamtliches Engagement muss besondere Unterstützung und Wertschätzung erhalten.
  • dass der hoheitliche Schutz der Trockenrasen durch die Bezirksverwaltungsbehörden vermehrt wahrgenommen wird. Geschützte Gebiete müssen regelmäßig auf ihren Zustand hin überprüft und dokumentiert, notwendige Pflegemaßnahmen umgehend gesetzt werden. Eine fachliche Schulung soll den Behördenvertretern die naturschutzfachliche Bedeutung dieser Lebensräume und die notwendigen Schritte zu deren Sicherung nahe bringen.



Der Biber im Spannungsfeld zwischen Naturschutz und Nutzungsansprüchen des Menschen
NATURSCHUTZBUND fordert mehr Platz für Fließgewässer und Biber!

Position des NATURSCHUTZBUND-Präsidiums vom 12. Oktober 1007

Angesichts der aktuellen Auseinandersetzungen rund um den Biber in Niederösterreich fordert der NATURSCHUTZBUND mehr objektive Berichterstattung in den Medien! Der Biber wird als "Problemtier" dargestellt, obwohl nur wenige Tiere lokal Konflikte verursachen. Diese müssen mit Behut-samkeit und Respekt sowohl für eine europaweit gefährdete Art - für deren Schutz Österreich Verantwortung trägt - als auch für die Geschädigten gelöst werden.

Zudem muss, um Konflikte mit dem Biber in Zukunft bestmöglich zu vermeiden, mehr Platz für unsere Fließgewässer und damit mehr Lebensraum für den Biber geschaffen werden. Dass unsere Fließgewässer zum Schutz von uns Menschen und zum Erhalt der Natur mehr Raum brauchen, ist seit den letzten Hochwässern augenscheinlich geworden. Die derzeit heftige und zum Teil unsachlich geführte Diskussion um den Biber zeigt, wie weit wir von diesem Ziel entfernt sind...

In einer Zeit, in der die Zahl der Arten auf den Roten Listen gefährdeter Tiere und Pflanzen wächst, durch Intensivierung und Fragmentierung der Landschaft die Natur unbemerkt aber stetig verschwindet und mit ihr ihre Bewohner, kann der Naturschutz kaum auf Erfolge verweisen. Die Wiederkehr des Bibers ist ein Erfolg, über den wir uns freuen. Mit dem Auftreten des Bibers ist unsere allzu bedrängte Naturlandschaft wieder reicher geworden. Durch die Gestaltung seines Lebensraumes trägt der Biber zu landschaftlicher Vielfalt, Verbesserung der Gewässergüte und Förde-rung weiterer gefährdeter Organismen, wie Fische, Amphibien und Libellen bei.

Der Biber ist eine geschützte Art, sowohl von Seiten der EU (FFH-Richtlinie) als auch durch die Landesnaturschutzgesetze bzw. -jagdgesetze. Die Länder sind diesen Gesetzen verpflichtet und haben zu gewährleisten, dass ein günstiger Erhaltungszustand für den Biber erreicht wird und erhalten bleibt.

Von den geschätzten 2.900 Bibern in Österreich verursachen nur wenige Prozent der Tiere Probleme. In vielen Fällen wird der Biber entweder gar nicht bemerkt oder vom Menschen toleriert, ja seine Rückkehr begrüßt. Konflikte entstehen insbesondere dort, wo wir der Natur in der Vergan-genheit zu sehr auf den Pelz gerückt sind: wenn Siedlungen in Hochwasser gefährdeten Bereichen zu liegen kommen, wenn Ackerflächen direkt bis an den Gewässerrand hin reichen, wenn die Forstwirtschaft jeden Quadratmeter Fläche im Auwald in Anspruch nimmt.

Dort, wo Konflikte entstehen, sind diese mit dem nötigen Respekt sowohl für die Natur, als auch für die Geschädigten zu lösen. Allenfalls notwendige Eingriffe in den Bestand - bei Gefahr im Verzug - bedürfen klarer Regelungen und sachkompetenter, politisch unabhängiger Entscheidungsgrundlagen. In Schadensfällen muss effizient und schnell vorgegangen werden, um den Bestand des Bibers nicht durch unsachgemäßes Handeln zu gefährden. Die Einrichtung eines fachlichen, poli-tisch unabhängigen Bibermanagements, das in alle Entscheidungsfragen involviert ist, sowie eine begleitende wissenschaftliche Dokumentation der Bestandsentwicklung sind unabdingbar.

Die Aktivitäten des Bibers konzentrieren sich in der Regel auf einen etwa 20 Meter breiten Uferstreifen an Gewässern. Wenn wir dem Biber Platz zum Leben lassen, geben wir nicht zuletzt auch unseren Fließgewässern wieder Raum zurück - die Basis für effektiven und umweltgerechten Hochwasserschutz!



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Resolution zum Schutz des Ödenwinkeltales
beschlossen von der Landesgruppe Salzburg des NATURSCHUTZBUNDes Österreich im Mai 2007
  • als Lebensraum seltenster Vogelarten wie dem Rotsternigen Blaukehlchen und dem Steinhuhn (Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie)
  • als Gletscherumfeld mit reichem eiszeitlichen Formenschatz
  • als weitgehend unbeeinflusster Naturraum in einer Geländekammer mit natürlicher Dynamik und evolutiven Prozessen
  • als Naturraum mit ex lege geschütztem alpinem Ödland und ex lege geschützten Lebensraumtypen wie z.B. Mooren
  • als vergleichendes glaziologisches Forschungsgebiet im Kontext Alpen-Antarktis mit Dauerbeobachtungsflächen durch die Einbeziehung in den Nationalpark Hohe Tauern bzw. als Vorstufe durch die Erklärung zum Geschützten Landschaftsteil oder zum Naturschutzgebiet

Unterzeichnende:

Univ.-Prof. Dr. Gerhard Loupal e.h. Birdlife Österreich, Deindorfstraße 35, 1220 Wien

Lothar Petter e.h., Österreichischer Alpenschutzverband, Am Kehlerpark 1, 6850 Dornbirn

Mag. Christine Medicus e.h., Ornith. Arbeitsgem. am Haus der Natur, Museumspl. 5, 5020 Salzburg

Univ.-Prof. Dr. Roman Türk e.h., NATURSCHUTZBUND Salzburg, Museumspl. 2, 5020 Salzburg


Downloads zum Ödenwinkeltal:

Resolution (kompletter Text)




Stellungnahme des NATURSCHUTZBUNDes Österreich zum Entwurf der
Österr. Klimastrategie 2007
vom 5.3.2007

Ausgangslage
Österreich hat das Kyotoprotokoll unterzeichnet und sich damit verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen bis 2012 um 13% gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren. Ab 1. Jänner 2008 beginnt die Erfüllungsperiode. In der Zwischenzeit hat aber Österreich einen kräftigen Schritt rückwärts gemacht. Der Energieverbrauch wächst zur Zeit jährlich um 2 Prozent, der Verbrauch von Elektrizität sogar um 2,4 Prozent.

Laut aktuellen Statistiken sind die Emissionen seit 1990 unaufhörlich gestiegen - um insgesamt 18 Prozent. Das ergibt ein "Gesamt-Kyoto-Defizit" Österreichs von 31 Prozent CO2-Äquivalent! Hauptemittent ist dabei die Industrie und das produzierende Gewerbe. Den allergrößten Anstieg bei den Emissionen hat aber der Sektor Verkehr verursacht, der sich seit 1990 fast verdoppelt hat!!

Ab jetzt hat Österreich die Verantwortung, die Atmosphäre im Schnitt um jährlich knapp 24,5 Mio Tonnen CO2 weniger zu belasten.

Nun soll die österreichische Klimastrategie angepasst werden: Der Hauptanteil der CO2-Emissionen, etwa 15,5 Mio t / Jahr, muss im Inland eingespart werden. Hier nicht erreichbare Reduktionen sollen durch Einkauf von Zertifikaten (geplant sind 9 Mio t CO2 ) ausgeglichen werden.

Die Überarbeitung der Klimastrategie ist längst überfällig, die im vorliegenden Entwurf vorgeschlagenen Maßnahmen sollten dennoch ergänzt, adaptiert und ausführlich geprüft werden: Aus Sicht des NATURSCHUTZBUNDes Österreich sind dabei
umgehend insbesondere folgende Schwerpunkte zu setzen:
  • Das Ökostromgesetz muss erneuert und die Deckelung im Anlagenbau aufgehoben werden.
  • Hier unterstreicht der NATURSCHUTZBUND Österreich die Forderungen des Ökosozialen Forums Siehe: www.oesfo.at

Weiters möchten wir folgende Punkte, die in einer Überarbeitung einer Klimastrategie jedenfalls berücksichtigt werden müssen, hervorheben und ergänzen:

  • Einsparung hat absoluten Vorrang und geht vor Ausbau der Energieproduktion
  • Nationale Maßnahmen haben Vorrang vor dem Zukauf von Emissionsrechten:
    Der Zertifikatshandel kommt einem modernen "Ablasshandel" gleich.
    Die in der Klimastrategie angeführten Zukaufsmengen reichen nicht einmal zur Hälfte aus, um - einmalig - das Kyoto-Reduktionsziel zu erreichen. Deshalb müssen sich alle Anstrengungen auf die nachhaltige Reduktion der Emissionen im eigenen Land konzentrieren.
  • Kein Strom für Wärmeerzeugung:
    Mit hohem Einsatz natürlicher Ressourcen erzeugter, teurer Strom ist zu schade für die einfacher erzeugbare Energieform "Wärme". Alle möglichen Anwendungen von Kraft-Wärme- oder Wärme-Kraft-Kopplung nützen, nicht nur bei Biomasse.
  • Keine kalorische Stromerzeugung ohne Abwärmenutzung (Einführung einer Steuer für nicht genutzte Abwärme)
  • Kein Erdgas zur reinen Wärmeerzeugung:
    Verwendung nur für hochwertige Anwendung wie Stromerzeugung (mit KWK), kein "Erdgas-Förderungsprogramm"
  • Absoluter Vorrang für Abwärmenutzung - Einführung einer Energie-
    Raumordnung:
    Wir brauchen eine Strategie für die Standortwahl ALLER Abwärme produzierender Betriebe, denn
    Wärme ist nur begrenzt transportierbar und darf nicht ungenutzt verpuffen.
  • Einführung einer Mindestanforderung für Beleuchtungseffizienz
    Ausstattung aller öffentlichen Einrichtungen (Gebäude, Straßenbeleuchtung...) mit hocheffizienten Leuchtmittel als Vorbildfunktion
  • Energieeffizienz bei Raumwärme
    -
    Einführung von Energieeffizienzprogrammen für Fernwärmenetze
    -
    Einführung von Tarifgesetzen zugunsten niedriger Rücklauftemperaturen
    -
    Erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz im Neubau im Falle der Verwendung fossiler Energieträger
    -
    Einführung eines Bundesprogramms zur Förderung hocheffektiver Sanierungen: Anforderungsprofil für Wärmeschutz, passive und aktive Solarnutzung, Effizienz der Haustechnik, Lüftungs- und Kühlbedarf (Hüllenverfahren)

Hauptverursacher der CO2-Produktion sind Verkehr und Industrie, daher müssen diese Bereiche in der Klimastrategie besonders berücksichtigt werden.

  • Verkehr:
    -
    Reduktion von sowohl Transit-, wie auch Ziel-/Quell- und Warenverkehr
    -
    Anpassung der Treibstoffpreise in Österreich zur Vermeidung des Tanktourismus
    -
    Forcierung der Nahversorgung
    -
    Ausbau des öffentlichen Verkehrs
    -
    Förderung und Einsatz umweltfreundlicher Technologien
    -
    Einführung einer Anforderung an eine höchstzulässige CO2 Emission
    -
    Einforderung der Kerosin-Besteuerung auf EU-Ebene
    -
    Produktion von Biokraftstoffen nur in naturschutzfachlich verträglichem Ausmaß und nicht als Konkurrenz zu Naturschutz-Flächen. (Keine neuen Monokulturen durch exzessiven Anbau div. "Energiepflanzen" und auch keine versteckte Subventionierung der Groß-Landwirtschaft).
  • Entwicklung und Förderung alternativer Technologien in der Industrie: Als Haupt CO2-Emittent kommt ihr eine besondere Rolle beim sparsamen Ressourcenverbrauch zu.






Presseinformation "Beschneiung" vom 23. Jänner 2008



Künstliche Beschneiung
Position des NATURSCHUTZBUNDes Österreich
vom 23. Jänner 2007

Beschneiung ist derzeit das Thema schlechthin. Im Hinblick auf immer wärmere Winter mit weniger Schnee kommt die Tourismuswirtschaft mehr und mehr unter Druck. Künstliche Beschneiung - vor allem mit Schneekanonen - soll hier Abhilfe schaffen.

Doch jeder Eingriff in die Abläufe der Natur hat Auswirkungen. Viele dieser Auswirkungen zeigen sich erst Jahre nach dem Eingriff. Der NATURSCHUTZBUND Österreich sieht den
Einsatz von Schneekanonen für die Natur aufgrund folgender Argumente äußerst kritisch:
  • Beschaffenheit von Kunstschnee: Kunstschnee ist im Aufbau wesentlich dichter als Naturschnee. Seine Isolationswirkung für den Boden ist allerdings schlechter, wodurch der Boden unter dem künstlichen Schnee tiefer friert und Pflanzen empfindlich geschädigt werden können.
  • Verlängerte Schneebedeckung: Kunstschnee schmilzt erfahrungsgemäß später als Naturschnee. Bis in Höhen unter 1.600 m sind dadurch keine Schäden an der Vegetation zu erwarten. Ab der subalpinen Lage kann eine verkürzte Vegetationszeit aber bei einzelnen Arten dazu führen, dass sich die Pflanze im Frühjahr nicht rechtzeitig entwickeln und dadurch nicht mehr vermehren kann.
  • Wasserhaushalt: Um eine Piste mit Kunstschnee für Schifahrer befahrbar zu machen und die gesamte Saison zu erhalten benötigt man pro Quadratmeter etwa 200 Liter Wasser. Das entspricht etwa einer gefüllten Badewanne. Eine mittlere Anlage hat etwa 10 ha, dafür würde man also 100.000 Badewannenfüllungen benötigen. Für die Bereitstellung dieser großen Wassermengen müssen entweder Leitungen unterirdisch bis an die Pisten herangeführt werden - dazu sind Baumaßnahmen notwendig, die unterschiedlich starke Auswirkungen auf die Natur haben können (Beschädigung von Bäumen, Rutschungen des Bodens etc.). Oder es muss Wasser aus natürlichen "Quellen" oder extra dafür errichteten Speicherseen entnommen werden. Durch alle diese Maßnahmen werden der Wasserhaushalt und damit das ganze Ökosystem massiv beeinträchtigt. So kann die Reduktion der Wassermenge z.B. schlechtere Jagdbedingungen für Wassertiere, wie z. B. die Wasseramsel bedingen oder im Extremfall Wasserlebensräume austrocknen und Lebensgemeinschaften zerstören.
  • Energieverbrauch: Schneekanonen brauchen Strom - und zwar viel. Um beispielsweise alle Anlagen in Tirol versorgen zu können, braucht man ein mittelgroßes Kraftwerk. Den Strom muss man dann noch vor Ort zur Verfügung stellen, d.h. es sind auch Baumaßnahmen für Stromleitungen nötig (Auswirkungen: siehe oben)
  • Verstärkter Wasserabfluss: Bei Zusammentreffen von starker Schneeschmelze und ergiebigen Regenfällen steigt durch die zusätzlich aufgebrachte Wassermenge des Kunstschnees die Gefahr von Rutschungen. In labilen Lagen ist eine Beschneiung mit Kunstschnee deshalb grundsätzlich abzulehnen.
  • Lärm: Niederdruck-Schneekanonen arbeiten mit einem Lärmaufkommen von 60-80 dB, Hochdruckkanonen sogar mit bis zu 115 dB. Das entspricht dem Lärm von starkem Verkehr! Meistens arbeiten mehrere Maschinen gleichzeitig, so dass sie weithin deutlich hörbar sind. Vor allem Wildtiere werden davon gestört.
  • Auswirkungen auf die Fauna: Schneekanonen kommen vornehmlich in der Dämmerung und nachts zum Einsatz - also in der Zeit der größten Aktivität der meisten Schalenwildarten und Eulenvögel. Besonders problematisch ist die Beschneiung, wenn sie das Wild durch den Lärm von Futterstellen fernhält. Aber auch der Stress durch die erhöhten Aktivitäten an sich kann sich auf das Wild gerade im Winter problematisch auswirken und Populationen schwächen. Bei Eulen und Käuzen wurden Abwanderungen beobachtet.
  • Beschneiung bei Plusgraden mit Bakterien: "Normale" Schneekanonen benötigen für ihre Arbeit Minusgrade. Durch den warmen Winter wird nun der Ruf nach Beschneiungsmöglichkeiten auch bei Plusgraden immer lauter. Das soll mit Hilfe von abgetöteten Bakterien im Wasser funktionieren.Laut einigen Untersuchungen kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass zwischen den abgetöteten Bakterien noch einige überleben. Diese Bakterien können im Ökosystem als Fremdorganismen beträchtlichen Schaden anrichten. Aber auch die Auswirkungen eines "abgestorbenen Bakteriensuds" auf Grundwasser, Bäche und Flüsse sind mit Sicherheit nicht unerheblich.
  • Beschneiung bei Plusgraden grundsätzlich: Grundsätzlich muss eine Beschneiung bei Plusgraden auf ein Ökosystem, das nicht auf "Winter eingestellt" ist, wie ein Schock wirken. Derartige Aktionen sind deshalb auf alle Fälle abzulehnen.

Schneetransport
Seit kurzem ist man auch auf die Idee verfallen, Schneemangel dadurch zu bekämpfen, dass aus schneereicheren Gebieten, vor allem von höheren Bergen, Schnee per Lastwagen antransportiert wird. Die Natur - besonders die hochalpine - reagiert bereits auf minimale Eingriffe höchst empfindlich. Die Entnahme von etlichen Lastwagenfuhren Schnee verändert die Wasserbilanz eines Lebensraumes so stark, dass Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt unvermeidlich sind.

Darüber hinaus ist durch den Transport ein erhöhter Ausstoß von - auch treibhausrelevanten - Abgasen gegeben, der nur zur Verschärfung des Problems in den nächsten Jahren beiträgt.

Abschließend ist zu sagen:
"
Winter" lässt sich nicht künstlich erzeugen. Eine "erzwungene Beschneiung" kostet viel: Sie kostet Natur, Umweltqualität und Geld.

Neben den bereits erwähnten negativen Einflüssen auf Boden, Pflanzen und Tiere sind weitere langfristige Schäden nicht abschätzbar. Bis darüber Klarheit herrscht, ist ein flächendeckender Einsatz von künstlicher Beschneiung als qualitätsmindernd für die betroffenen Ökosysteme einzustufen und auf ein Minimum zu reduzieren bzw. in sensiblen Gebieten völlig zu unterlassen.

Durch den Einsatz von Schneekanonen bzw. den Transport von Schnee kommt es zu immensem Energieeinsatz und erhöhtem Ausstoß von Abgasen. Die Umweltbelastungen nehmen dadurch zu und tragen zur Verstärkung des Treibhaus-Effektes bei.

Die unglaublichen Kosten von künstlicher Beschneiung sind offensichtlich aus wirtschaftlicher Sicht akzeptabel. Dabei wird aber vergessen, die Auswirkungen auf Natur und Umwelt mit zu berechnen. Die Einführung von Ausgleichsmaßnahmen ist für einige Gebiete zu fordern. In jedem Fall tritt der NATURSCHUTZBUND für unbedingte Kostenwahrheit ein!

Grundsätzlich ist künstliche Beschneiung nur zur Ergänzung der Pistenhaltbarkeit bei geeigneter Witterung (Minusgrade!) und ausreichender Verfügbarkeit von Wasser, das aus nächster Nähe von bestehenden Bächen abgeleitet werden kann, ohne diese zu schädigen, zu rechtfertigen.

Wenn die Natur nicht genug Schnee für den Schilauf zur Verfügung stellt, scheint es angeraten, auch andere, nicht schneeabhängige Sportarten zu forcieren. Dies würde mittel- und langfristig zu einer Entschärfung des Problems führen.

Quellen:
CIPRA Info, Dezember 2006
Essl Josef, Österreichischer Alpenverein
Hinterstoisser Hermann, Amt der Salzburger Landesregierung
Pröbstl Ulrike, Universität für Bodenkultur
Türk Roman, NATURSCHUTZBUND Österreich





Schneekanonen © Ulrike Pröbstl








































Schneekanonen © Ulrike Pröbstl
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Stellungnahme des NATURSCHUTZBUNDes Österreich vom 29.10. 2006
zum Entwurf des
Österreichischen Biomasseaktionsplans


EINLEITUNG
Der NATURSCHUTZBUND erkennt die Notwendigkeit einer verstärkten Nutzung heimischer Biomasse und begrüßt daher die Erstellung dieses Aktionsplans. Mit der Nutzung heimischer Biomasse wird einerseits die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wesentlich verringert, andererseits die regionale und unabhän-gige Energieversorgung mit erneuerbaren Energieformen gefördert. Der Ausbau der Biomasse ist ein enorm wichtiger Schritt für den Klimaschutz: Nur, wenn die Biomasse (in Form von Wärme-, Strom- und Treib-stofferzeugung) fossile Energieträger ersetzt und nicht mehr Bedarf an Primärenergie erzeugt, werden die Treibgasemissionen verringert. In diesem Sinn wird es notwendig sein, das Potenzial der Energieeffizienz - viele Biomasseprojekte lassen in ihrer Effizienz zu wünschen übrig - und des Energiesparens verstärkt zu nutzen. Als gleichmäßig verfügbare Energiequelle hat Biomasse auch jenen Vorteil, dass sie jahreszeitliche Schwankungen in der Verfügbarkeit der Energiequellen Wasser, Wind oder Sonne ausgleichen kann.

Für die zukünftige Energieversorgung in Österreich kann Biomasse allerdings nur ein Mosaikstein im Mix der anderen erneuerbaren Energieträger Sonne und Wind darstellen.

NATURVERTRÄGLICHE BIOMASSENUTZUNG - NUTZUNG IN GRENZEN
Die im Entwurf behandelte verstärkte Biomassenutzung, d. h. der steigende Bedarf an Biomasse für die E-nergieerzeugung wird zu einem enormen Nutzungsdruck auf bisher extensiv oder kaum genutzte land- und forstwirtschaftliche Flächen führen. Dies betrifft insbesondere Bodenflächen mit geringer Bonität, Extensiv-grünländer, extensiv bäuerlich bewirtschaftete Waldbestände, historisch gewachsene Kulturlandschaftselemente (Baum- und Strauchhecken), Feldgehölze u.a. Diesen Flächen und Strukturen kommen in der großflächig genutzten Landschaft besondere naturschutzfachliche Bedeutung zu: als Lebensräume für selten Arten, Trittsteinbiotope oder die Biodiversität bereichernde Flächen. Darüber hinaus ist auch die massive Nutzung von stillgelegten Ackerflächen für die Biomasseproduktion zu erwarten. Gerade diese Flächen haben - vor dem Hintergrund einer naturschutzfachlich orientierten Förderpolitik (ÖPUL) - zuletzt zu einer echten Chance für den Natur- und Artenschutz in der agroindustriell genutzten Landschaft geführt. Eine forcierte Biomasseproduktion auf Stilllegungsflächen würde diese Effekte rasch zunichte machen.

Daher muss jegliche Biomassenutzung auf regionale naturräumliche und naturschutzfachliche Gegebenheiten abgestimmt und naturverträglich praktiziert werden.

Das betrifft im Besonderen:
Totholz, Feld- oder Flurgehölze: Die in den Punkten 3.1, 6 und 7 angeführte "Erschließung bislang ungenutzter Holzressourcen aus dem Wald und aus Nichtholzböden (z. B. Flurgehölze)" ist mit größter Vorsicht zu betrachten. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist zu befürchten, dass durch finanzielle Anreize vermehrt Totholz aus den Wäldern entfernt wird und die erosionshemmenden Feldgehölze zunehmend einer intensiven Nutzung unterliegen bzw. ganz verschwinden werden. Die forcierte energetische Holzverwertung darf weder die zukünftige Waldstruktur und -artenzusammensetzung bestimmen, noch zu einer weiteren Struktur- und Artenverarmung in der Landschaft führen. Die uneingeschränkte Aufforderung (Seite 15): "Die Erschließung [...] sollten mit großer Intensität vorangetrieben werden." lässt diesbezüglich leider kaum ein Problembewusstsein erkennen.

Energieholz: Die forcierte Produktion von sog. Energiewald aus schnell wachsenden, teilweise Standort fremden Baumarten, führt nicht nur zu großflächig, neuen, artenarmen Monokulturen in der Landschaft. Es ist damit auch eine unerwünschte Beeinträchtigung von naturschutzfachlich wertvollen Offenlandschaften zu erwarten. Ohnehin vielfältig gefährdete Arten, die auf gehölzarme Lebensräume angewiesen sind, wie etwa Steppenvögel (Großtrappe, Triel) oder Wiesenlimikolen (Brachvogel, Kiebitz) werden damit einmal mehr massiv in Bedrängnis gebracht.

Energiepflanzen: Der Anbau bestimmter Energiepflanzen wie z.B. Raps und Mais sowie generell die Zunahme von Flächen mit Monokulturen muss kritisch gesehen werden, da bei intensivem Anbau nicht nur die Biodiversität schwindet, sondern auch die Klimaneutralität in der Regel nicht gegeben ist: Der hohe Einsatz an synthetischen Dünge- und Pflanzenschutzmitteln bedeutet hohen Energieeinsatz bei deren Produktion.

Der NATURSCHUTZBUND lehnt intensivste Landwirtschaft zur Energiepflanzenproduktion ab. Vor allem in Natura 2000-Gebieten oder sonst wie naturschutzfachlich bedeutsamen Räumen darf die Erzeugung nachwachsender Rohstoffe zu keiner Intensivierung der Produktion führen.

FAZIT
Verstärkte Biomasseproduktion/-nutzung kann aus Naturschutzsicht zu gravierenden Fehlentwicklungen füh-ren, denen der NATURSCHUTZBUND mit seiner Stellungnahme entgegen treten will. Die Biomasseproduktion/-nutzung im Sinne eines Energielieferanten darf nicht abgekoppelt werden von einer ökologisch verträglichen, nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft. Es muss unbedingt unterschieden werden zwischen dem theoretisch verfügbaren Biomasse-Potential und dem ökologisch verträglichen Biomasse-Potential. Der Biomasseanbau muss ein Element einer nachhaltigen Landbewirtschaftung sein: extensiv und naturverträglich!

Deshalb schlägt der NATURSCHUTZBUND so genannte Tabuflächen für die Biomasse-Nutzung vor, die auch im Flächenwidmungsplan berücksichtigt werden sollen. Diese Tabuflächen sind naturschutzfachlich und ökologisch wertvolle Lebensräume gemäß Biotopkartierung, wie Flurgehölzinseln, Feuchtwiesen, Trocken- und Halbtrockenrasen, Magergrünland, Glatthaferwiesen, Magerweiden, wechselfeuchte (grundwassernahe) Ackerstandorte u. ä., die im Sinne eines "Biotopverbund-Systems" angelegt und in die Landesentwicklungsprogramme aufgenommen werden müssen. Auch für andere wertvolle Naturräume, wie Flussauen, Auwälder und naturnahe Großwaldgebiete müssen Regelungen getroffen werden, um sie als öko-logisch funktionale Einheiten zu sichern.

Der Biomasseaktionsplan ist ein Konzept für den Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung.

Was fehlt, ist eine übergeordnete Strategie, mit der:

  • alle erneuerbaren Energieträger in Ergänzung zueinander geführt werden
  • das mögliche Energiesparpotenzial ausgeschöpft wird
  • die Energieeffizienz durch bestmögliche Wärmeverwertung gesteigert wird
  • der Erhalt bzw. Schutz der naturschutzfachlich wertvollen Flächen gewährleistet wird.




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Resolution des Naturschutzbundes Österreich, verabschiedet anlässlich der Generalversammlung des Österreichischen Naturschutzbundes am 7. Oktober 2005 in Orth an der Donau

Wasserkraftnutzung in Österreich

70% des in Österreich produzierten Stroms stammt aus Wasserkraft. Obwohl die CO2-neutrale Wasserkraft grundsätzlich als umweltfreundliche, erneuerbare Energiequelle gilt, haben Wasserkraftwerke (Fließ-, Speicher- und Kleinwasserkraftwerke) gravierende Auswirkungen auf das komplexe ökologische Wirkungsgefüge von Fließgewässern. Sie bedeuten schwerwiegende Eingriffe in den natürlichen Lebensraum der Flussbewohner: Wenn Schwallbetrieb Wasserstände künstlich schwanken lässt und extreme Geschiebetätigkeit hervorruft, Dämme Flüsse periodisch oder vollständig austrocknen lassen und damit zu regelmäßigen Fischsterben führen und Gebirgstäler überstaut werden, kann Wasserkraft nicht uneingeschränkt als naturfreundlich bezeichnet werden. Denn Naturlandschaften und freie Fließstrecken sind nicht erneuerbar.

Besonders dramatisch ist die Lage in der Alpenregion. Nur mehr rund 10% der Fliessgewässer in den Alpen können als natürlich eingestuft werden. Der überwiegende Anteil der Flüsse und Bäche ist durch Verbauung und Kraftwerke bereits schwer beeinträchtigt.

Vor allem in Tirol drohen akut neue Natur zerstörerische Kraftwerksprojekte:
Trotz der überaus deutlichen Ablehnung durch die betroffene Bevölkerung, ohne jegliche kritische Bedarfsprüfung und Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Bedarfsverringerung, ohne jegliche Berücksichtigung von anderen heimischen Energiealternativen, ohne Rücksichtnahme auf nationale und internationale Energieleitbilder und ohne Beachtung künftiger Entwicklungsmöglichkeiten der regionalen Bevölkerung beschloss die Tiroler Landesregierung einen Ausbau der Kraftwerke Sellrain-Silz und Kaunertal sowie mit den Projekten Malfontal und Raneburg-Matrei die Errichtung zweier neuer Pumpspeicherkraftwerke.

Neben den anderen Vorhaben ist das Projekt Raneburg-Matrei in Osttirol besonders abzulehnen: Es liegt im unmittelbaren Vorfeld des Nationalparkes Hohe Tauern, würde wertvollen Lebens- und Wirtschaftsraum der Bevölkerung zerstören und zudem die Isel schädigen, den letzten ökologisch intakten Gletscherfluss der Alpen. Eine Realisierung des Projektes Raneburg-Matrei wäre zudem eine Voraussetzung für die spätere Totalausleitung der Isel.

Osttirol hat mit der Drau bereits einen seiner beiden Flüsse an die Tiwag verloren und weist insgesamt über 160 Wasserkraftwerke auf; in zwei weiteren Kraftwerksbaustellen arbeitet die Tiwag gerade an der Ableitung der Islitz (des siebtgrößten Gletscherbaches Österreichs) und der unteren Schwarzach. Osttirol hat längst seine Schuldigkeit getan.

Es ist unzumutbar, zur Unterstützung der internationalen Exporte und Stromhandelsgeschäfte der Tiwag immer weitere Landschaftsopfer zu fordern. Wasser und Lebensraum sind unvermehrbar und unersetzlich.

Anlässlich der konkreten Bedrohung in Osttirol fordert der NATURSCHUTZBUND einmal mehr, dass das Thema Wasserkraft ganzheitlich angegangen werden muss.
Konkrete Forderungen sind:
  • Eine systematische Erfassung und Beurteilung der Fließgewässer als Basis eines Konzepts für die weiteren Möglichkeiten der Wasserkraftnutzung in Österreich - und zwar unter Einbeziehung aller Betroffenen, also beispielsweise auch der E-Wirtschaft.
  • Ausweisung von Tabuzonen: Dabei werden zunächst Strecken zu definieren sein, die jedenfalls vor jeglicher Verbauung zu bewahren sind.
  • Eine zügige und korrekte Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.
  • Effizienzsteigerung vor Ausbau weiterer Kraftwerke: Vorrangig müssen anstelle von neuen Kraftwerks(-erweiterungs)projekten Anstrengungen in Richtung Effizienzsteigerung unternommen werden. Bei weitem nicht alle bestehenden Wasserkraftwerke entsprechen dem neuesten Stand der Technik.

Anlässlich der akuten Bedrohung fordert der NATURSCHUTZBUND weiters: Kein Projekt Raneburg-Matrei in Tirol im unmittelbaren Vorfeld des Nationalparks Hohe Tauern! Hier ist die Zerstörung wertvollen Lebens- und Wirtschaftsraums der Bevölkerung und die Schädigung der Isel als letzten Gletscherfluss der Alpen besonders zu befürchten.



 
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EURATOM-Vertrag in der neuen EU-Verfassung
EURATOM-Vertrag darf nicht fortgeschrieben werden!

Resolution vom 26. Februar 2005

Anlässlich der Sitzung des Naturschutzbund-Präsidiums vom Februar 2005 mit den Obleuten aller neun Landesgruppen in Salzburg wurde folgende Resolution einstimmig beschlossen:

Der NATURSCHUTZBUND Österreich übt Kritik an dem Umstand, dass im Anhang des EU-Verfassungsgesetzes der aus dem Jahr 1957 stammende Euratom-Vertrag als Protokoll übernommen und damit fortgeschrieben wird. Damit ist eine weitere Vorrangstellung und Förderung der Atomenergie vorgesehen.

Deshalb fordert der NATURSCHUTZBUND Österreich die Österreichische Bundesregierung auf, ihre EU-Präsidentschaft im ersten Halbjahr 2006 intensiv dafür zu nutzen, möglichst viele Mitgliedsstaaten für eine Reform des Euratom-Vertrages in Form einer eigenen Regierungskonferenz zu gewinnen, wie sie bereits von Österreich, Deutschland, Irland, Ungarn und Schweden angestrebt wird



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