| HOME | Positionen des NATURSCHUTZBUNDes Österreich |
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| Flussbauliches Gesamtprojekt Donau östlich von Wien Einwendung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 22. Jänner 2008 |
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| Geplantes Innkraftwerk bei Telfs Erklärung vom 7. Dezember 2007 |
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| Schutzgebietsbetreuung in Niederösterreich Resolution vom 14.10.2007 |
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| Nutzung von Biomasse Resolution vom 14.10.2007 |
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| Trockenrasen im Weinviertel Resolution vom 14.10.2007 |
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| NATURSCHUTZBUND fordert mehr Platz für Fließgewässer und Biber! Position vom 12. Oktober 2007 |
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| Schutz des Ödenwinkeltales Resolution vom Mai 2007 |
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| Österr. Klimastrategie 2007 Stellungnahme des NATURSCHUTZBUNDes Österreich zum Entwurf der Österr. Klimastrategie 2007 vom 5.3.2007 |
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| Künstliche Beschneiung Position vom 23. Jänner 2007 |
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| Österreichischer Biomasseaktionsplan Stellungnahme vom 29. Oktober 2006 |
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| Wasserkraftnutzung in Österreich Resolution vom 7. Oktober 2005 |
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| EURATOM-Vertrag darf nicht fortgeschrieben werden! Resolution vom 26. Februar 2005 |
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| Flussbauliches Gesamtprojekt Donau östlich von Wien Einwendung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 22. Jänner 2008 Aufgrund der notwendig kurz gehaltenen Kundmachung entsteht der Eindruck, dieses Projekt könne ohnehin nur positiv beurteilt werden. Dies gilt in der Tat für Zielsetzungen wie Sohlstabilisierung und Beseitigung einiger Niederwasser Seichtstellen ("Furten") von fallweise unter 20 dm. Niemand bestreitet eine maßvolle Herstellung günstigerer Fahrwassertiefen sowie den Rückbau einiger harter Blocksteinufer und eine verbesserte Fluss-/Auvernetzung. Derartige Maßnahmen wurden unter Leitung des Unterfertigten bereits von der Nationalparkplanung Donauauen 1986-1992 grundgelegt und unter seiner Mitwirkung von der Ökologiekommission der Bundesregierung vorgeschlagen und durch beauftragte Ziviltechniker detailliert. Gleichzeitig war klar, dass dies in der dynamischen Lebensader eines als Ramsar Feuchtgebiet international mehrfach geschützten nationalparkwürdigen Auensystems so schonend wie möglich mit einem Minimum an baulichen Eingriffen zu erfolgen habe. Diese "minimal impact solution" sollte vor allem durch maßvolle Begrenzung der Ausbautiefe der Schifffahrtsrinne sichergestellt werden - keinesfalls mehr als 25 dm (das wäre die von der Internationalen Donaukommission für Fließstrecken östlich von Wien geforderte Niederwasserregulierung RNW). Selbst dieses Ausbauziel von 25 dm ist hinsichtlich der ökologischen Optimierbarkeit umstritten, ist jedenfalls reichlich bemessen, weil derzeit keine Fließstrecke, weder oberhalb noch unterhalb der Staatsgrenzen ganzjährig und durchgehend 25 dm garantieren kann. Die Donauschifffahrt wäre mit 25 dm sehr gut bedient (jahrzehntelanger Wunsch der Kapitäne). Für die geforderte ökologische Verbesserung in Ufergestaltung und Fluß- Auenvernetzung werden sogar schon die genannten 25 dm verschiedentlich als zu hoch kritisiert. Die ökologischen Gestaltungsmöglichkeiten erweisen sich in allen Vergleichen als umso größer je mehr man den Fluss seitlich ausschwingen und vernetzen lässt statt ihn unter dem Zwang hoher Ausbautiefen durch Baggerungen und seitliche Schüttungen einengen zu müssen. Es sei nochmals betont, dass selbst 25 dm Niederwasserregulierung weder Donau-aufwärts von Wien garantiert werden können z.B. sicher nicht in der bayrischen Fließstrecke (wegen zu geringer Wasserführung der dortigen Donau), noch stromabwärts in den ökologisch besonders wertvollen Fluss/Au-Systemen Osteuropas. Es ist daher fachlich weder ökologisch noch verkehrspolitisch (siehe unten) nachvollziehbar, warum man mit dem Einreichprojekt auf der relativ kurzen Teilstrecke zwischen Wien und Bratislava erhebliche Mehrkosten und landschaftsökologische Nachteile in Kauf nimmt, um statt des reichlich bemessenen Ausbauziels 25 dm nun 2,80 m / 2,90 m anzustreben. Gegenüber einer ohnehin hoch gegriffenen 25 dm Variante würden Regulierungen auf RNW 28 / 29 dm größenordnungsmäßig eine Verdoppelung der nötigen Materialbewegungen im Flussbett / Ufersystem erfordern - durch Ausbaggerungen der Rinne einerseits und Aufschüttungen an den Rändern andererseits. Wären es bei der 25 er Variante nach früheren WSD Projekten bereits an die 600.000 m3 Materialbewegungen zur Bettprofilierung gewesen, hätten die Baggerungen und Schüttungen bereits für RNW 27 dm nach den damaligen Berechnungen über eine 1,2 Millionen m3 erfordert. Solch großvolumige Umlagerungen würden wertvolle Uferbiotope zerstören (z.B. großflächig zuschottern) - Uferbiotope, die im Jahrhundert seit der Donauregulierung bereits wieder zu einem dynamischen Gleichgewicht samt Strukturvielfalt für Fauna und Flora geführt haben und zum Reiz und Erholungswert der Flusslandschaft beitragen. Von einer "minimal impact Lösung" oder gar ökologischen Optimierung kann beim überdimensionierten Einreichprojekt keine Rede mehr sein. Dies ist für die Folgenabschätzung umso wichtiger, da selbst bisherige Rückbau- und Vernetzungsmaßnahmen schon durch Härte und Größe der Eingriffe (EU geförderte "Baggerökologie") stellenweise zu wenig behutsam bis vorschnell und schädlich kritisiert werden mussten . Einigkeit herrscht jedenfalls bei der Mehrheit der befassten Auenökologen und Naturschutzfachleute des Naturhistorischen Museums (Außenstelle Petronell) sowie mehrerer NGOs, dass das vorliegende Projekt 28/29 dm nicht der behaupteten "Optimierung im Schnittpunkt Schifffahrt, Auenschutz und ökologische Renaturierung" dient, sondern durch unnötig überhöhte Ausbauziele mehr der Maximierung von Tiefbauinteressen. Zwischenbilanz und Schlussfolgerungen: Die Ausbauempfehlungen (Regelmaße) der Donaukonvention 1948, die bis heute durch die Donaukommission der 11 Anliegerstaaten in Budapest administriert werden, nehmen im Interesse der Schifffahrt und der mutmaßlichen Machbarkeit sowohl auf Wasserführungen als auch naturräumliche Gegebenheiten des 2.800 km langen, internationalen Schifffahrtsweges bis ins Schwarze Meer Rücksicht. Sie empfahlen daher für die letzte deutsche Donaustrecke in Bayern lediglich 18,5 bzw. 19,5 dm als Mindestfahrrinnentiefe (bzw. RNW) und für die Fließstrecken östlich von Wien durchgehend 25 dm, Ziele, die maßvoll klingen, aber de facto allesamt noch lange nicht erfüllt sind. Wenn Österreich in der Nationalpark-Donaustrecke freiwillig mit beträchtlichen Mehrkosten sein Ziel nun über 28 dm hinaufsetzt und damit die Rettung des Fluss/Auensystems ankündigt, würden Wohlmeinende glauben, dass diese Steigerung vielleicht der ökologischen Optimierung diene. Das Gegenteil ist der Fall. Die maßvolleren 25 dm (oder darunter) halten viel größere ökologische Gestaltungsspielräume offen (Ufergestaltung, Vernetzung, geringere Eingriffe). Außerdem ist die Überschreitung des Regelmaßes RNW 25 dm ein gefährliches Signal Österreichs, welches einen untragbaren Baudruck auf ökologisch wertvolle Abschnitte der benachbarten EU-Staaten ausüben würde. Ein solch überzogener Ausbau Österreichs fiele dem Jahrzehnte langen erfolgreichen Widerstand an der bayrischen Donau in den Rücken, welcher Stauhaltungen zwischen Straubing und Vilshofen bislang verhindern konnte - im Sinne der dortigen Flusslandschaft, der Grundwasserqualität und des Naturjuwels Isarmündung. Der Widerstand gegen Staue wurde nicht nur von Naturschutzverbänden und Bevölkerung, sondern auch vom bayrischen Rechnungshof wirksam mitgetragen, da dem Mehraufwand kein entsprechender volkswirtschaftlicher Nutzen gegenüber stehe. Die Schonung der Fließstrecke Wien-Bratislava plus Nationalparkgründung war dabei stets Vorbild und Argumentationshilfe. Auch in Osteuropa sind gerade die Seichtstrecken mit den ökologisch wertvollsten Feuchtgebieten gesäumt und nach Aussage dortiger Experten ohne Naturschäden nicht einmal auf 25 dm RNW ausbaubar. Gerade die neuen EU-Bestrebungen zur optimierenden Gesamtplanung von Naturschutz und Schifffahrt im "Danube River Basin Management Plan" (Finalisierung 2009) verpflichten Österreich bei so großen Projekten im "grenzüberschreitenden Lebewesen Donau" die ökologischen Folgewirkungen in den Nachbarstaaten zu beachten. Das nun eingereichte flussbauliche Gesamtkonzept wird dort in seiner Entstehungsgeschichte zwar wegen seines integrierten Ansatzes und Diskussionsprozesses einerseits anerkannt, aber auch kritisiert "Even this particular project did not represent best practice in all respects of Strategic Environmental Assessement (SEA) procedure." Noch ist Zeit zur Korrektur im Rahmen der laufenden Umweltverträglichkeitsprüfung. Ein in Vorgesprächen von konfliktierenden Interessensgruppen prinzipiell akzeptierter Vorschlag ist das "Iterative Verfahren". Man einigt sich darauf, dass technisch keine Niederwasser-Fahrrinnentiefe über RNW 25 dm hergestellt wird. Da die geplante Grobkornauflage (Schotter von 4-7 cm als Erosionsschutz) häufig zum Anlass genommen wird, über die 25 dm hinaus einen "Sicherheitsabstand" für die Schiffspropeller von mind. 3 dm zu verlangen (resultierende Forderung RNW 28 / 29 dm) wurde im iterativen Verfahren vorgeschlagen, die Furten (Seichtabschnitte) nicht mit Grobkorn zu belegen. Damit entfiele die (ohnehin fragwürdige) Forderung nach einem Sicherheitsabstand. Furten waren bisher Stellen, an denen die Flussdynamik Material deponierte statt abzutragen. Daher sollen zunächst nur Kolke gesichert werden, die Entwicklung der Furten hingegen dem Fluss überlassen werden. Dieser kann auf drei verschiedene Arten reagieren:
Dramatische Selbsteintiefung?
Ad a.) Auf Grund zahlreicher Systemvergleiche wie sie in einschlägigen Symposien und Artikeln immer wieder vorgestellt werden, folgt, dass der Tonnen-Kilometer per Binnenschiff (als Durchschnittswert aus Berg- und Talfahrten und ohne Einrechnung des Energieverlustes beim Betrieb von Kraftwerkschleusen) dem Schienentransport energetisch gleichzusetzen ist und wie dieser natürlich günstiger als LKW und Luftfracht. Der Vergleich zwischen Schiff und Güterzug gilt allerdings nur vor dem Hintergrund folgender Unterschiede: Auf der Schiene rollt das Gut bei gleicher Tonnen-Kilometer-Energie, aber mit sieben- bis zehnfacher Geschwindigkeit. |
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| BirdLife, Naturfreunde, NATURSCHUTZBUND, Tiroler Fischereiverband, Fischerei-Gesellschaft Innsbruck und WWF geben folgende Erklärung zum geplanten Innkraftwerk bei Telfs ab: Das geplante Innkraftwerk bei Telfs der Innsbrucker Kommunalbetriebe (in 49% Eigentum der Tiroler Wasserkraft AG) wird aus folgenden Gründen von den oben angeführten Organisationen abgelehnt:
Die oben angeführten Organisationen fordern daher die Tiroler Politik auf, das geplante Kraftwerk abzulehnen und erwarten sich - in Anlehnung an den Naturschutzplan Fließgewässer - auch für den Tiroler Inn einen konzeptiven Ansatz. in Kraftwerksfragen, der das Ziel eines !sicheren und lebendigen Inns" und die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie nicht untergräbt. |
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| Schutzgebietsbetreuung in Niederösterreich Resolution beschlossen von der Jahreshauptversammlung des NATURSCHUTZBUND NÖ in Hollabrunn am 14.10.2007 Mit den EU-Naturschutzrichtlinien gibt es neue rechtliche Verpflichtungen zum Schutz und Management naturschutzfachlich wertvoller Gebiete (Natura 2000 Gebiete). Zudem zeigt die derzeitige Praxis der Betreuung von lang etablierten Schutzgebieten (Naturschutzgebiete, flächige Naturdenkmäler usw.) zahlreiche Defizite. Eine Neuorganisation der Schutzgebietsbetreuung in Niederösterreich ist damit unabdingbar. Um diese Aufgabe - und damit auch die rechtlichen Verpflichtungen - effizient und Kosten sparend zu erfüllen, müssen die Anliegen des Naturschutzes in der Bevölkerung besser verankert werden. Zudem müssen sie in alle Bereiche, bei denen Landschaft und damit Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten verplant bzw. verbraucht werden (Raumplanung, Landwirtschaft, Tourismus, ") verstärkt und rechtzeitig integriert werden. Die Beschäftigung von lokal kompetenten, naturschutzfachlich geschulten Personen zur Erfüllung der Aufgaben ist unabdingbar: Als SchutzgebietsbetreuerInnen stehen sie als Partner und Ansprechpersonen für die Bevölkerung vor Ort, für die regionalen Behörden sowie für die Interessensvertreter aus Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Regionalentwicklung usw. zur Verfügung. Zudem sind sie für Dokumentation und Flächenmanagement zuständig und die Voraussetzung für die erforderliche Kontinuität bei der Umsetzung von Maßnahmen. Seit rund einem Jahr wird in Niederösterreich über die Einrichtung einer Schutzgebietsbetreuung seitens des Landes intern wie auch gemeinsam mit NGOs beraten und diskutiert. Die Absicht des Landes modellhaft für die Region NÖ Mitte eine Person mit der Schutzgebietsbetreuung zu beauftragen, entspricht jedoch nicht den Vorstellungen des NATURSCHUTZBUND NÖ. Die Aufgaben der Schutzgebietsbetreuung sind zu vielfältig, als dass sie von einer Person für einen so großen Raum erfüllt werden könnten. Der NÖ NATURSCHUTZBUND fordert:
Der NÖ NATURSCHUTZBUND ist gerne bereit sowohl inhaltlich als auch praktisch an der zukünftigen Schutzgebietsbetreuung in Niederösterreich mitzuwirken. |
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| Nutzung von Biomasse Resolution beschlossen von der Jahreshauptversammlung des NATURSCHUTZBUNDes NÖ in Hollabrunn am 14.10.2007 Bis 2020 sollen EU-weit die Treibhausgasemissionen um 20% gesenkt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wird vor allem der Einsatz von Biomasse als erneuerbare Energieträger forciert. Österreich hat sich im Regierungsprogramm 2007 das Ziel gesetzt, dass bis zum Jahr 2020 dem Treibstoff 20% Biodiesel beigemischt sein müssen. Die betrieblichen Voraussetzungen zur Herstellung von Bioethanol wurden u.a. mit dem Bau der Bioethanolanlage in Pischelsdorf gesetzt. Einem weiteren Schritt in Richtung Einsatz von Biomasse wurde, durch die kürzlich vom EU-Agrarministerrat beschlossene Reduktion der verpflichtenden Stilllegung von Ackerflächen von 10 auf 0 % für 2008, Vorschub geleistet. Was für die Landwirtschaft eine neue Einkommensquelle darstellt, birgt für den Naturschutz große Gefahren. Mit dem Verlust der Brachflächen gehen wichtige Lebensräume vieler Arten des Offenlandes, wie z.B. für Ziesel oder Rebhuhn, in derzeit noch ungeahnten Größenordnungen verloren. Brachen sind zudem Ausbreitungswege für viele Arten. Das Problem der genetischen Isolation von Populationen verstärkt sich mit dem Verlust von Verbindungsflächen. Die verstärkte Nutzung von Holz als Energieträger wird nicht ohne Folgen für unsere Wälder sein. Der Wald hat als komplexes Ökosystem vielfältige Funktionen zu erfüllen, ein Mindestmaß an Alt- und Totholz im Wirtschaftswald ist zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und der ökologischen Stabilität unabdingbar. Angesichts dieser besorgniserregenden Situation fordert der NATURSCHUTZBUND NÖ:
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| Trockenrasen im Weinviertel Resolution beschlossen von der Jahreshauptversammlung des NATURSCHUTZBUNDes NÖ in Hollabrunn am 14.10.2007 Im Weinviertel gibt es Österreichweit bedeutende Trockenrasen, die viele gefährdete Tier- und Pflanzenarten beherbergen. Einige sind als Naturdenkmäler bzw. Naturschutzgebiet ausgewiesen, nicht alle sind im Rahmen des NATURA 2000 Schutzgebietsnetzes berücksichtig. Die Gefährdung der Trockenrasen ist vielfältig, insbesondere die Gefahr der Verwaldung mit Robinien ist groß. Um die Trockenrasen als charakteristische Elemente der Natur- und Kulturlandschaft des Weinviertels zu retten, sind dringend Maßnahmen zu setzen. Der NATURSCHUTZBUND NÖ fordert:
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| Der Biber im Spannungsfeld zwischen Naturschutz und Nutzungsansprüchen des Menschen NATURSCHUTZBUND fordert mehr Platz für Fließgewässer und Biber! Position des NATURSCHUTZBUND-Präsidiums vom 12. Oktober 1007 Angesichts der aktuellen Auseinandersetzungen rund um den Biber in Niederösterreich fordert der NATURSCHUTZBUND mehr objektive Berichterstattung in den Medien! Der Biber wird als "Problemtier" dargestellt, obwohl nur wenige Tiere lokal Konflikte verursachen. Diese müssen mit Behut-samkeit und Respekt sowohl für eine europaweit gefährdete Art - für deren Schutz Österreich Verantwortung trägt - als auch für die Geschädigten gelöst werden. Zudem muss, um Konflikte mit dem Biber in Zukunft bestmöglich zu vermeiden, mehr Platz für unsere Fließgewässer und damit mehr Lebensraum für den Biber geschaffen werden. Dass unsere Fließgewässer zum Schutz von uns Menschen und zum Erhalt der Natur mehr Raum brauchen, ist seit den letzten Hochwässern augenscheinlich geworden. Die derzeit heftige und zum Teil unsachlich geführte Diskussion um den Biber zeigt, wie weit wir von diesem Ziel entfernt sind... In einer Zeit, in der die Zahl der Arten auf den Roten Listen gefährdeter Tiere und Pflanzen wächst, durch Intensivierung und Fragmentierung der Landschaft die Natur unbemerkt aber stetig verschwindet und mit ihr ihre Bewohner, kann der Naturschutz kaum auf Erfolge verweisen. Die Wiederkehr des Bibers ist ein Erfolg, über den wir uns freuen. Mit dem Auftreten des Bibers ist unsere allzu bedrängte Naturlandschaft wieder reicher geworden. Durch die Gestaltung seines Lebensraumes trägt der Biber zu landschaftlicher Vielfalt, Verbesserung der Gewässergüte und Förde-rung weiterer gefährdeter Organismen, wie Fische, Amphibien und Libellen bei. Der Biber ist eine geschützte Art, sowohl von Seiten der EU (FFH-Richtlinie) als auch durch die Landesnaturschutzgesetze bzw. -jagdgesetze. Die Länder sind diesen Gesetzen verpflichtet und haben zu gewährleisten, dass ein günstiger Erhaltungszustand für den Biber erreicht wird und erhalten bleibt. Von den geschätzten 2.900 Bibern in Österreich verursachen nur wenige Prozent der Tiere Probleme. In vielen Fällen wird der Biber entweder gar nicht bemerkt oder vom Menschen toleriert, ja seine Rückkehr begrüßt. Konflikte entstehen insbesondere dort, wo wir der Natur in der Vergan-genheit zu sehr auf den Pelz gerückt sind: wenn Siedlungen in Hochwasser gefährdeten Bereichen zu liegen kommen, wenn Ackerflächen direkt bis an den Gewässerrand hin reichen, wenn die Forstwirtschaft jeden Quadratmeter Fläche im Auwald in Anspruch nimmt. Dort, wo Konflikte entstehen, sind diese mit dem nötigen Respekt sowohl für die Natur, als auch für die Geschädigten zu lösen. Allenfalls notwendige Eingriffe in den Bestand - bei Gefahr im Verzug - bedürfen klarer Regelungen und sachkompetenter, politisch unabhängiger Entscheidungsgrundlagen. In Schadensfällen muss effizient und schnell vorgegangen werden, um den Bestand des Bibers nicht durch unsachgemäßes Handeln zu gefährden. Die Einrichtung eines fachlichen, poli-tisch unabhängigen Bibermanagements, das in alle Entscheidungsfragen involviert ist, sowie eine begleitende wissenschaftliche Dokumentation der Bestandsentwicklung sind unabdingbar. Die Aktivitäten des Bibers konzentrieren sich in der Regel auf einen etwa 20 Meter breiten Uferstreifen an Gewässern. Wenn wir dem Biber Platz zum Leben lassen, geben wir nicht zuletzt auch unseren Fließgewässern wieder Raum zurück - die Basis für effektiven und umweltgerechten Hochwasserschutz! |
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| Resolution zum Schutz des Ödenwinkeltales beschlossen von der Landesgruppe Salzburg des NATURSCHUTZBUNDes Österreich im Mai 2007
Unterzeichnende: Univ.-Prof. Dr. Gerhard Loupal e.h. Birdlife Österreich, Deindorfstraße 35, 1220 Wien Lothar Petter e.h., Österreichischer Alpenschutzverband, Am Kehlerpark 1, 6850 Dornbirn Mag. Christine Medicus e.h., Ornith. Arbeitsgem. am Haus der Natur, Museumspl. 5, 5020 Salzburg Univ.-Prof. Dr. Roman Türk e.h., NATURSCHUTZBUND Salzburg, Museumspl. 2, 5020 Salzburg |
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| Stellungnahme des NATURSCHUTZBUNDes Österreich zum Entwurf der Österr. Klimastrategie 2007 vom 5.3.2007 Ausgangslage Österreich hat das Kyotoprotokoll unterzeichnet und sich damit verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen bis 2012 um 13% gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren. Ab 1. Jänner 2008 beginnt die Erfüllungsperiode. In der Zwischenzeit hat aber Österreich einen kräftigen Schritt rückwärts gemacht. Der Energieverbrauch wächst zur Zeit jährlich um 2 Prozent, der Verbrauch von Elektrizität sogar um 2,4 Prozent. Laut aktuellen Statistiken sind die Emissionen seit 1990 unaufhörlich gestiegen - um insgesamt 18 Prozent. Das ergibt ein "Gesamt-Kyoto-Defizit" Österreichs von 31 Prozent CO2-Äquivalent! Hauptemittent ist dabei die Industrie und das produzierende Gewerbe. Den allergrößten Anstieg bei den Emissionen hat aber der Sektor Verkehr verursacht, der sich seit 1990 fast verdoppelt hat!! Ab jetzt hat Österreich die Verantwortung, die Atmosphäre im Schnitt um jährlich knapp 24,5 Mio Tonnen CO2 weniger zu belasten. Nun soll die österreichische Klimastrategie angepasst werden: Der Hauptanteil der CO2-Emissionen, etwa 15,5 Mio t / Jahr, muss im Inland eingespart werden. Hier nicht erreichbare Reduktionen sollen durch Einkauf von Zertifikaten (geplant sind 9 Mio t CO2 ) ausgeglichen werden. Die Überarbeitung der Klimastrategie ist längst überfällig, die im vorliegenden Entwurf vorgeschlagenen Maßnahmen sollten dennoch ergänzt, adaptiert und ausführlich geprüft werden: Aus Sicht des NATURSCHUTZBUNDes Österreich sind dabei umgehend insbesondere folgende Schwerpunkte zu setzen:
Weiters möchten wir folgende Punkte, die in einer Überarbeitung einer Klimastrategie jedenfalls berücksichtigt werden müssen, hervorheben und ergänzen:
Hauptverursacher der CO2-Produktion sind Verkehr und Industrie, daher müssen diese Bereiche in der Klimastrategie besonders berücksichtigt werden.
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Presseinformation "Beschneiung" vom 23. Jänner 2008 |
Künstliche Beschneiung Position des NATURSCHUTZBUNDes Österreich vom 23. Jänner 2007 Beschneiung ist derzeit das Thema schlechthin. Im Hinblick auf immer wärmere Winter mit weniger Schnee kommt die Tourismuswirtschaft mehr und mehr unter Druck. Künstliche Beschneiung - vor allem mit Schneekanonen - soll hier Abhilfe schaffen. Doch jeder Eingriff in die Abläufe der Natur hat Auswirkungen. Viele dieser Auswirkungen zeigen sich erst Jahre nach dem Eingriff. Der NATURSCHUTZBUND Österreich sieht den Einsatz von Schneekanonen für die Natur aufgrund folgender Argumente äußerst kritisch:
Schneetransport |
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| Stellungnahme des NATURSCHUTZBUNDes Österreich vom 29.10. 2006 zum Entwurf des Österreichischen Biomasseaktionsplans EINLEITUNG Der NATURSCHUTZBUND erkennt die Notwendigkeit einer verstärkten Nutzung heimischer Biomasse und begrüßt daher die Erstellung dieses Aktionsplans. Mit der Nutzung heimischer Biomasse wird einerseits die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wesentlich verringert, andererseits die regionale und unabhän-gige Energieversorgung mit erneuerbaren Energieformen gefördert. Der Ausbau der Biomasse ist ein enorm wichtiger Schritt für den Klimaschutz: Nur, wenn die Biomasse (in Form von Wärme-, Strom- und Treib-stofferzeugung) fossile Energieträger ersetzt und nicht mehr Bedarf an Primärenergie erzeugt, werden die Treibgasemissionen verringert. In diesem Sinn wird es notwendig sein, das Potenzial der Energieeffizienz - viele Biomasseprojekte lassen in ihrer Effizienz zu wünschen übrig - und des Energiesparens verstärkt zu nutzen. Als gleichmäßig verfügbare Energiequelle hat Biomasse auch jenen Vorteil, dass sie jahreszeitliche Schwankungen in der Verfügbarkeit der Energiequellen Wasser, Wind oder Sonne ausgleichen kann. Für die zukünftige Energieversorgung in Österreich kann Biomasse allerdings nur ein Mosaikstein im Mix der anderen erneuerbaren Energieträger Sonne und Wind darstellen. NATURVERTRÄGLICHE BIOMASSENUTZUNG - NUTZUNG IN GRENZEN Die im Entwurf behandelte verstärkte Biomassenutzung, d. h. der steigende Bedarf an Biomasse für die E-nergieerzeugung wird zu einem enormen Nutzungsdruck auf bisher extensiv oder kaum genutzte land- und forstwirtschaftliche Flächen führen. Dies betrifft insbesondere Bodenflächen mit geringer Bonität, Extensiv-grünländer, extensiv bäuerlich bewirtschaftete Waldbestände, historisch gewachsene Kulturlandschaftselemente (Baum- und Strauchhecken), Feldgehölze u.a. Diesen Flächen und Strukturen kommen in der großflächig genutzten Landschaft besondere naturschutzfachliche Bedeutung zu: als Lebensräume für selten Arten, Trittsteinbiotope oder die Biodiversität bereichernde Flächen. Darüber hinaus ist auch die massive Nutzung von stillgelegten Ackerflächen für die Biomasseproduktion zu erwarten. Gerade diese Flächen haben - vor dem Hintergrund einer naturschutzfachlich orientierten Förderpolitik (ÖPUL) - zuletzt zu einer echten Chance für den Natur- und Artenschutz in der agroindustriell genutzten Landschaft geführt. Eine forcierte Biomasseproduktion auf Stilllegungsflächen würde diese Effekte rasch zunichte machen. Daher muss jegliche Biomassenutzung auf regionale naturräumliche und naturschutzfachliche Gegebenheiten abgestimmt und naturverträglich praktiziert werden. Das betrifft im Besonderen: Totholz, Feld- oder Flurgehölze: Die in den Punkten 3.1, 6 und 7 angeführte "Erschließung bislang ungenutzter Holzressourcen aus dem Wald und aus Nichtholzböden (z. B. Flurgehölze)" ist mit größter Vorsicht zu betrachten. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist zu befürchten, dass durch finanzielle Anreize vermehrt Totholz aus den Wäldern entfernt wird und die erosionshemmenden Feldgehölze zunehmend einer intensiven Nutzung unterliegen bzw. ganz verschwinden werden. Die forcierte energetische Holzverwertung darf weder die zukünftige Waldstruktur und -artenzusammensetzung bestimmen, noch zu einer weiteren Struktur- und Artenverarmung in der Landschaft führen. Die uneingeschränkte Aufforderung (Seite 15): "Die Erschließung [...] sollten mit großer Intensität vorangetrieben werden." lässt diesbezüglich leider kaum ein Problembewusstsein erkennen. Energieholz: Die forcierte Produktion von sog. Energiewald aus schnell wachsenden, teilweise Standort fremden Baumarten, führt nicht nur zu großflächig, neuen, artenarmen Monokulturen in der Landschaft. Es ist damit auch eine unerwünschte Beeinträchtigung von naturschutzfachlich wertvollen Offenlandschaften zu erwarten. Ohnehin vielfältig gefährdete Arten, die auf gehölzarme Lebensräume angewiesen sind, wie etwa Steppenvögel (Großtrappe, Triel) oder Wiesenlimikolen (Brachvogel, Kiebitz) werden damit einmal mehr massiv in Bedrängnis gebracht. Energiepflanzen: Der Anbau bestimmter Energiepflanzen wie z.B. Raps und Mais sowie generell die Zunahme von Flächen mit Monokulturen muss kritisch gesehen werden, da bei intensivem Anbau nicht nur die Biodiversität schwindet, sondern auch die Klimaneutralität in der Regel nicht gegeben ist: Der hohe Einsatz an synthetischen Dünge- und Pflanzenschutzmitteln bedeutet hohen Energieeinsatz bei deren Produktion.
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Resolution des Naturschutzbundes Österreich, verabschiedet anlässlich der Generalversammlung des Österreichischen Naturschutzbundes am 7. Oktober 2005 in Orth an der Donau Wasserkraftnutzung in Österreich 70% des in Österreich produzierten Stroms stammt aus Wasserkraft. Obwohl die CO2-neutrale Wasserkraft grundsätzlich als umweltfreundliche, erneuerbare Energiequelle gilt, haben Wasserkraftwerke (Fließ-, Speicher- und Kleinwasserkraftwerke) gravierende Auswirkungen auf das komplexe ökologische Wirkungsgefüge von Fließgewässern. Sie bedeuten schwerwiegende Eingriffe in den natürlichen Lebensraum der Flussbewohner: Wenn Schwallbetrieb Wasserstände künstlich schwanken lässt und extreme Geschiebetätigkeit hervorruft, Dämme Flüsse periodisch oder vollständig austrocknen lassen und damit zu regelmäßigen Fischsterben führen und Gebirgstäler überstaut werden, kann Wasserkraft nicht uneingeschränkt als naturfreundlich bezeichnet werden. Denn Naturlandschaften und freie Fließstrecken sind nicht erneuerbar. Besonders dramatisch ist die Lage in der Alpenregion. Nur mehr rund 10% der Fliessgewässer in den Alpen können als natürlich eingestuft werden. Der überwiegende Anteil der Flüsse und Bäche ist durch Verbauung und Kraftwerke bereits schwer beeinträchtigt. Vor allem in Tirol drohen akut neue Natur zerstörerische Kraftwerksprojekte: Trotz der überaus deutlichen Ablehnung durch die betroffene Bevölkerung, ohne jegliche kritische Bedarfsprüfung und Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Bedarfsverringerung, ohne jegliche Berücksichtigung von anderen heimischen Energiealternativen, ohne Rücksichtnahme auf nationale und internationale Energieleitbilder und ohne Beachtung künftiger Entwicklungsmöglichkeiten der regionalen Bevölkerung beschloss die Tiroler Landesregierung einen Ausbau der Kraftwerke Sellrain-Silz und Kaunertal sowie mit den Projekten Malfontal und Raneburg-Matrei die Errichtung zweier neuer Pumpspeicherkraftwerke. Neben den anderen Vorhaben ist das Projekt Raneburg-Matrei in Osttirol besonders abzulehnen: Es liegt im unmittelbaren Vorfeld des Nationalparkes Hohe Tauern, würde wertvollen Lebens- und Wirtschaftsraum der Bevölkerung zerstören und zudem die Isel schädigen, den letzten ökologisch intakten Gletscherfluss der Alpen. Eine Realisierung des Projektes Raneburg-Matrei wäre zudem eine Voraussetzung für die spätere Totalausleitung der Isel. Osttirol hat mit der Drau bereits einen seiner beiden Flüsse an die Tiwag verloren und weist insgesamt über 160 Wasserkraftwerke auf; in zwei weiteren Kraftwerksbaustellen arbeitet die Tiwag gerade an der Ableitung der Islitz (des siebtgrößten Gletscherbaches Österreichs) und der unteren Schwarzach. Osttirol hat längst seine Schuldigkeit getan. Es ist unzumutbar, zur Unterstützung der internationalen Exporte und Stromhandelsgeschäfte der Tiwag immer weitere Landschaftsopfer zu fordern. Wasser und Lebensraum sind unvermehrbar und unersetzlich. Anlässlich der konkreten Bedrohung in Osttirol fordert der NATURSCHUTZBUND einmal mehr, dass das Thema Wasserkraft ganzheitlich angegangen werden muss. Konkrete Forderungen sind:
Anlässlich der akuten Bedrohung fordert der NATURSCHUTZBUND weiters: Kein Projekt Raneburg-Matrei in Tirol im unmittelbaren Vorfeld des Nationalparks Hohe Tauern! Hier ist die Zerstörung wertvollen Lebens- und Wirtschaftsraums der Bevölkerung und die Schädigung der Isel als letzten Gletscherfluss der Alpen besonders zu befürchten. |
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| EURATOM-Vertrag in der neuen EU-Verfassung |
EURATOM-Vertrag darf nicht fortgeschrieben werden! Resolution vom 26. Februar 2005 Anlässlich der Sitzung des Naturschutzbund-Präsidiums vom Februar 2005 mit den Obleuten aller neun Landesgruppen in Salzburg wurde folgende Resolution einstimmig beschlossen: Der NATURSCHUTZBUND Österreich übt Kritik an dem Umstand, dass im Anhang des EU-Verfassungsgesetzes der aus dem Jahr 1957 stammende Euratom-Vertrag als Protokoll übernommen und damit fortgeschrieben wird. Damit ist eine weitere Vorrangstellung und Förderung der Atomenergie vorgesehen. Deshalb fordert der NATURSCHUTZBUND Österreich die Österreichische Bundesregierung auf, ihre EU-Präsidentschaft im ersten Halbjahr 2006 intensiv dafür zu nutzen, möglichst viele Mitgliedsstaaten für eine Reform des Euratom-Vertrages in Form einer eigenen Regierungskonferenz zu gewinnen, wie sie bereits von Österreich, Deutschland, Irland, Ungarn und Schweden angestrebt wird |
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