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Länderrechte

Naturschutz ist in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache. Durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union wurden die entsprechenden Richtlinien in den Landesnaturschutzgesetzen und Verordnungen umgesetzt.

"Naturschutz" ist die im Interesse der Allgemeinheit wirkende Obsorge zur dauernden Erhaltung der Natur als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen, zum Schutze besonderer Teile der Natur vor nachteiliger Veränderung, Zerstörung oder Ausrottung sowie zur Anpassung der lebensnotwendigen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung an die vorhandenen, unvermehrbaren, natürlichen Hilfsquellen.

Die mit dem Schutz von Natur und Landschaft betrauten Abteilungen der Bundesländer sind oberste Naturschutzbehörde. Gemäß den Landesnaturschutzgesetzen sind die Bezirksverwaltungsbehörden Naturschutzbehörde erster Instanz. Ihnen obliegt beispielsweise das naturschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für zahlreiche Eingriffe in Natur und Landschaft.

Relevante Gesetze sind u.a.

  • Umweltverfassungsgesetz
  • Raumordnungs- und -planungsgesetz
  • Naturschutzgesetz
  • Jagdgesetz
  • Nationalparkgesetz
  • andere Gesetze und Verordnungen

 

Links zu den Naturschutzabteilungen der einzelnen Bundesländer

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