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Die Zerstörung des Ödenwinkels hat begonnen...

07.09.2010 NATURSCHUTZBUND Salzburg von Julia Hopfgartner (1 Kommentare)

Ödenwinkel Tauernmooslift c Archiv NATURSCHUTZBUND
Tauernmooslift zerstört sensible Biotope im Ödenwinkel

Die engültige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes über den Bau des Tauernmoosliftes steht noch aus, aber da keine aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde, hat der Betreiber mit dem brutalen Eingriff im hochsensiblen Biotop begonnen.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erkannte der Beschwerde der Landesumweltanwaltschaft hinsichtlich der Errichtung des Tauernmoosliftes keine aufschiebende Wirkung zu. Das heißt, dass der marode Doppelsessellift in einer der wertvollsten Naturlandschaften erbaut werden kann.

Die endgültige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes steht noch aus, aber es wurde Ende August mit dem Bau begonnen, damit bereits zu Weihnachten der Lift in Betrieb gehen kann.

Die Zerstörung von Lebensräumen von dort beheimateten Pflanzen und Tieren widerspricht zwar massiv europarechtlichen Vorgaben, aber das scheint die Politik nicht zu bekümmern. Es wird aber sicher noch ein interessantes Thema für Österreich, den auch die EU wird sich für die Nichteinhaltung der Fauna-Flora-Habitat und Vogelschutzrichtlinie interessieren. Tatsache ist es nämlich, dass die Salzburger Landesregierung auf Grund des Vorkommens des Rotsternigen Blaukehlchens am Tauernmoossee ein Schutzgebiet hätte ausweisen müssen. Das ist aber nicht passiert. Vielmehr wurde die Errichtung eines Liftes und die damit verbundene Störung der Blaukehlchen-Brutpaare bewilligt.

Vergleichen kann man die Causa Tauernmooslift mit der Errichtung eines Golfplatzes im Lebensraum des Wachtelkönigs (Rechtssache EuGH C-209/02) .

Auch in diesem Fall ignorierte Österreich, dass es sich um eine besonders geschützte Art handelt, welche nur unter bestimmten Bedingungen gestört werden darf. Ergebnis dieser Missachtung war ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof und eine saftige Geldstrafe.

Es bleibt zu hoffen, dass im Fall des Tauernmoosliftes bereits durch den VwGH die massive Rechtsverletzung erkannt wird und der Lift wieder abgebaut werden muss.

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Kommentar von willi schwarzenbacher | 07.10.2010

Wirschaftliches und öffentliches Interesses wird sehr gern verwendet um den Naturschutz auszuhebeln. In diesem Fall ist das Skigebiet selbst
unrentabel und wird vom Steuerzahler mitgetragen.
Jährlich rund 100.000 Euro. Mache sich jeder selbst ein Bild !

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