Steinhof - Brief an den Wiener Bürgermeister
24.11.2011 NATURSCHUTZBUND Wien von Hannes Minich (1 Kommentare)
An den
Landeshauptmann von Wien
Bürgermeister Dr. Michael Häupl
Rathaus
1082 Wien
Wien, am 15. Nov. 2011
Betrifft:
Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7572
Steinhofgründe
Mutmaßliche Nichtbefassung mit einer im Widmungsverfahren eingebrachten Stellungnahme
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Der Wiener Naturschutzbund hat am 20. Juli 2006 eine Stellungnahme zum Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Plan Nr. 7572) fristgerecht eingebracht.
Mit Schreiben der Magistratsabteilung 21A vom 23. Jänner 2007, MA 21A - Plan Nr. 7572, wurde dem Österreichischen Naturschutzbund Wien mitgeteilt:
“Der Wiener Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 15. 12. 2006 mit der von Ihnen abgegebenen Stellungnahme befasst und den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan beschlossen.”
Die ”Initiative Steinhof” hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass im Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 15. 12. 2006 keine Befassung mit der Stellungnahme des Naturschutzbundes aufscheint.
Aufgrund dieses Umstandes ist der Vorstand des ÖNB-Wien der Auffassung, dass der gegenständliche Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7572 nicht rechtens beschlossen worden ist.
Es ergeht daher die Bitte an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Häupl, eine rechtliche Prüfung unserer Annahme vornehmen zu lassen.
Mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochachtung
Ing. Hannes Minich - Präsident
Dr. Eva Mößler - Schriftführerin
Sie können sich hier den Brief im Original-Format herunterladen:



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Kommentar von Gerti Stangl | 18.01.2012
Ich möchte keinen sogenannten Abverkauf der Otto-Wagner-Krankenhausanlage! Die Anlage, mit der berühmten Otto-Wagner-Jugendstilkirche ist im Gesamten ein sozialpolitisches Denkmal und sollte der Gesundung der ganzen Wiener Bevölkerung zugute kommen. Wenn schon nicht als Spital im Krankenanstaltenverbund, so doch in diesem Sinne – und wenn nicht anders möglich, als Park, der unter Naturschutz und Denkmalschutz gestellt wird. Da schon ein Teil der Anlage verkauft wurde, ist die Unterschutzstellung die einzige Alternative zum scheibchenweisen Verkauf dieses einmaligen Areals.