Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wat- und Wasservögel, von internationaler Bedeutung – Ramsar Konvention (1971)
Convention on Wetlands of International Importance, especially as Waterfowl Habitat
Wesentliche Ziele:
- Feuchtgebietsschutz, -entwicklung, nachhaltige Nutzung
- Schutz von in Feuchtgebieten lebenden Vogelarten, sowie allen anderen Organismen
Instrumente:
- Richtlinien für ökologisch nachhaltige Nutzung/Verpflichtung zu einer nationalen Feuchtgebietspolitik (= "wise use")
- Schutzgebietsausweisung (Feuchtgebiet internationaler Bedeutung)
- Monitoring Programm, Datenbank über alle Feuchtgebiete
- Finanzierung: Wetland Conservation Fund
Anzahl der Mitglieder: 103
Österreich trat der Ramsar-Konvention 1983 bei
Ramsar-Gebiete:
Gebiete für die Liste der Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung werden u.a. nach ihrer botanischen, zoologischen und hydrologischen Bedeutung ausgewählt. Unter wohlausgewogener Nutzung von Feuchtgebieten ("wise use") ist ihre nachhaltige Nutzung "zum Wohle der Menschheit in einer mit dem Erhalt der Naturgüter des Ökosystems im Einklang stehenden Weise" zu verstehen.
Österreich hat 19 Ramsar-Gebiete von internationaler Bedeutung ausgewiesen.
Sekretariat:
The Ramsar Convention Bureau,
rue Mauverney 28
CH-1196 Gland,
Schweiz
Tel.: (+41) 22999 0170
Fax: (+41) 22999 0169
e-mail: ramsar@hq.iucn.org
Internet:
Weitere Organe des Übereinkommens / Programms:
- Vertragsstaatenkonferenz
- Ständiger Ausschuss
- Expertengruppe: Scientific and Technical Review Panel (STRP)
Rechtliche Verbindlichkeit / Sanktionen / Kontrollmaßnahmen:
- rechtlich verbindlich im Sinne des Völkerrechts
- keine Sanktionen gegenüber Vertragsstaaten bei Nichterfüllung
- Berichtspflichten und Unterrichtungspflicht an das Büro über jede Änderung der ökolog. Verhältnisse in den Ramsargebieten; “Montreux-Register” und internationales Überwachungsverfahren für Ramsargebiete, in denen rechtlichen Anforderungen nicht nachgekommen wird


