Die Jury wählte die zu fördernden Projekte v.a. nach folgenden Kriterien
- Schutzwirkung für die Artenvielfalt an und in Bächen und Flüssen
- Engagement und Eigenleistung
- Regionale Breitenwirkung
unter besonderer Berücksichtigung eines effizienten Einsatzes der finanziellen Mittel. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar.
Die Jury bestand aus VertreterInnen von Schutzwasserbau, Naturschutzabteilung und NATURSCHUTZBUND.









