NATURSCHUTZBUND Österreich > Wasserlebenfonds > Der Fonds > Kriterien und Jury

Die Jury wählte die zu fördernden Projekte v.a. nach folgenden Kriterien

  • Schutzwirkung für die Artenvielfalt an und in Bächen und Flüssen
  • Engagement und Eigenleistung
  • Regionale Breitenwirkung

unter besonderer Berücksichtigung eines effizienten Einsatzes der finanziellen Mittel. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar.

 

Die Jury bestand aus VertreterInnen von Schutzwasserbau, Naturschutzabteilung und NATURSCHUTZBUND. 

Die Bundesjury
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