| NATURSCHUTZBUND Wien Museumsplatz 1, Stiege 13 1070 Wien, Tel. und Fax: 01 - 522 35 97 wien@naturschutzbund.at Vorstand des NATURSCHUTZBUNDes Wien Bürozeiten: Dienstag, 9-11 und 17-18:30, Mittwoch, 9-11 Uhr Bankverbindung: Bank Austria, BLZ 20151 Konto Nr. 419 034 004 Zum NATURSCHUTZBUND Österreich Webtipp: www.natur-wien.at Mitgliedstarife NATURSCHUTZBUND Wien A-Mitgliedschaft inkl. Zeitschrift "Natur und Land" und "Wr. Naturschutznachrichten" EUR 24,- B-Mitgliedschaft (Familienmitgliedschaft) pro Familienmitglied zusätzlich EUR 4,- ohne Bezug der Zeitschriften Mitglied werden |
Wieder soll ein wertvolles Landschaftsschutzgebiet durch Tricksereien in Baugruben verschwinden. Die Stadtplanung hat für den Wiener Gemeinderat eine Umwidmung im Parkschutzgebiet des städtischen Freiraum-Kinderspielplatzes der sogenannten Marillenalm in Wien-Meidling vorbereitet. Der ÖNB-Wien hat im Rahmen der öffentlichen Auflage im Umwidmungsverfahren am 19. 11. 2009 folgende Stellungnahme abgegeben (zu MA 21 B - Plan Nr. 7870 vom 6. 10. 2009): "... Diese Stellungnahme berücksichtigt auch die Bürgerversammlung gemäß § 104c Wiener Stadtverfassung in Wien-Meidling am Dienstag, dem 17. Nov. 2009 zum Thema Springer-Park - Bebauung des Parkschutzgebietes: Wie auch dem Erläuterungsbericht der MA 21B zu entnehmen ist, handelt es sich beim strittigen Bereich um "Grünland / Schutzgebiet-Parkschutzgebiet" aufgrund der Bestimmungen der Bauordnung für Wien. Dieses Areal ist gleichzeitig "Landschaftsschutzgebiet" gemäß dem Naturschutzgesetz. Den Park der Springer-Villa in der Tivoligasse 73 betrifft teilweise auch der Naturdenkmäler-Schutz. Das vor etwas mehr als 30 Jahren errichtete Seminarhotel für das im Springer-Schlössl untergebrachte Schulungs- und Bildungszentrum der neuen politischen Akademie (PolAk) der ÖVP wurde damals mit den logistischen Erfordernissen des rechtlich normierten neuen politischen Bildungsbetriebes begründet. Ein großes Hotel, wie nunmehr angestrebt, steht mit dem gesetzlich bestimmten und finanziell ausgestatteten Bildungsbetrieb in keinem zulässigen Rechtskonnex. Somit ist auch eine alternative Verbauung des Parkschutzgebietes und Landschaftsschutzgebietes der "Marillenalm" des Tivoli (anstatt des Springer-Parks) nicht - wie leider auch von der MA 21B argumentativ von der ÖVP übernommen - zu begründen. Die vorgeschlagene Verbauung des Parkschutzgebietes ist ein rechtswidriger Anachronismus und in einem Landschaftsschutzgebiet unzulässig. Oder sollen hier Leges ÖVP entstehen?! (Das wäre dann ein politischer Bildungsauftrag anderer Art.)" ![]() |
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| Einwendung im Rahmen des grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens zum Vorhaben Fertigstellung der Reaktorblöcke 3 und 4 - am Standort Mochovce Download |
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| Stellungnahme des NATURSCHUTZBUNDes zur Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Kaltenleutgebner Straße, Linienzug 1-2, Landesgrenze (=Stadtgrenze zu den niederösterreichischen Gemeinden Perchtoldsdorf, Kaltenleutgeben und Breitenfurt) und Linienzug 3-4 im 23. Bezirk, Kat.G. Rodaun Download |
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| Stellungnahme des NATURSCHUTZBUNDes zu geplanten Bauausweitungsflächen in Neuwaldegg Sehr geehrte Damen und Herren! Der Österreichische NATURSCHUTZBUND Wien gibt zum obigen Entwurf fristgerecht folgende Stellungnahme ab: Mit großer Verwunderung muss festgestellt werden, dass im Erläuterungsbericht keine Bewertung des Freiraums im Sinne der städtischen Wohlfahrt, insbesondere als eines der wichtigsten Frischluftspenders der Stadt, stattfand. Nur so kann es zu den vorgeschlagenen Bauausweitungsflächen an der Neuwaldegger Straße (Nrn. 6, 8, 12, 14, 23) und Artariastraße (im SPK Gebiet) kommen. Die Begründung mit der "Abstimmung auf den Baubestand der Nachbarliegenschaften" hat gerade in diesem Gebiet mit dem die Spekulation anheizenden seinerzeitigen Plandokument Nr. 4860 einen sehr bedenklichen Ursprung (Ursprunger). In diesem Sinne darf um ein generelles Überdenken der vorgeschlagenen Widmung ersucht werden und um eine eingehende Berücksichtigung der gegebenen Einmaligkeit für die Wohlfahrt unserer Stadt. Noch einige Anmerkungen zur Nomenklatur:
Hochachtungsvoll |
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| Umwidmumg contra Erholungsparadies am Hackenberg in Wien-Döbling Künftig soll im Erholungsparadies der weitläufigen Kleingartenanlage das ganzjährige Wohnen neu gewidmet werden. Der honorige Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung hat in seiner Stellungnahme vom 9. Dez. 2008 ausgeführt: "Die Widmung als Eklw wird aufgrund der schwierigen Erschließung und Topographie, der bescheidenen Infrastruktur von Schulen, Kindergärten und Nahversorgungseinrichtungen und der wenig ausreichenden Stellplatzversorgung als problematisch gesehe."! Der NATURSCHUTZBUND Wien hat in seiner Stellungnahme vom 5. Feb. 2009 dem Magistrat mitgeteilt: "Die im Antragsentwurf vorgeschlagenen Festsetzungen für ein ganzjähriges Wohnen im Kleingartengebiet stehen zum gegebenen Zustand in krassem Widerspruch (notwendige Infrastrukturen wie Aufschließungsstraßen, Parkplätze usw.) und würden eine großräumige Zerstörung bzw. Schmälerung der Qualität eines einmaligen Naherholungsgebietes und der dadurch positiv beeinflussten großen, teilweise sehr dicht bebauten Wohngebiete bewirken. Aus diesen Gründen ersucht der ÖNB Wien, diesen Planentwurf nicht beschließen zu lassen" |
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| Biosphärenparkverordnung Wienerwald: Hat die Wiener Landesregierung den Schutz der Wälder degradiert? Offensichtlich ja! Denn der überwiegende Teil der Wälder im Wienerwald wurde durch Verordnung der Landesregierung vom Jänner dieses Jahres als "Entwicklungszone" ausgewiesen. In der an alle Haushalte verschickten Zeitung der Stadt Wien "wien.at" Nr. 2/2009 steht geschrieben: "Zur Entwicklungszone zählen Siedlungsgebiete, Gewerbezonen und Verkehrsflächen." Das Naturschutzgesetz sieht vor, dass der Wiener Naturschutzbeirat mit solchen Verordnungsentwürfen zu befassen ist. Dem war hier nicht so. Somit ist die Verordnung rechtlich anfechtbar. Bei der Sitzung des Wiener Naturschutzbeirates am 20. Feb. 2009 wird dessen Vorsitzende, Frau amtsführende Stadträtin Mag. Ulli Sima, auf diesen formalen und inhaltlichen Missstand angesprochen werden. |
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| Die "Stadt des Kindes" wird zerstört - eine Wiener Zäsur Der NATURSCHUTZBUND Wien hat sich am 17. Juni 2008 bei seiner Hauptversammlung auch mit der kolportierten Verwertung der ehemaligen "Stadt des Kindes" eingehend befasst. Der NATURSCHUTZBUND beschloss, an den Herrn Bürgermeister Dr. Michael Häupl, der ein langjähriges Mitglied des NATURSCHUTZBUNDes ist, zu appellieren, keine Schmälerung des von Prof. Anton Schweighofer stammenden seinerzeitigen architektonischen Fanals in der Jugendwohlfahrt zuzulassen. Dr. Häupl wurde in einer Aussendung des ÖNB-Wien gebeten, im Sinne des gegebenen vielbeachteten architektonischen Konzepts eine adäquate Nutzung, z.B. durch sportpädagogische Einrichtungen (Leichtathletik, Fußballerakademie,...) oder auch Polizeisportschule oder Ähnliches - objektiv und breitgefächert prüfen zu lassen. Denn die angestrebten Wohnbebauungen würden das ursprüngliche Nutzungskonzept obsolet machen und gleichzeitig weitere Eingriffe in den Grüngürtel provozieren. Zitat aus dem Wiener Bezirkskulturführer "Penzing" von Felix Czeike: "Aus Anlass des 50jährigen Bestandes der Republik Österreich beschloss der Wiener Gemeinderat am 12. November 1968, eine "Stadt des Kindes" zu errichten. In dieser Heimstätte werden Kinder untergebracht, die aus verschiedenen Gründen nicht im Kreise ihrer Familie aufwachsen können. Die "Stadt des Kindes" ermöglicht die Aufnahme von 240 Pflegekindern im Alter zwischen 3 und 19 Jahren. Die Anlage wurde nach Plänen von Anton Schweighofer 1970-73 im Park des ehem. Lederer-Schlössels errichtet. Die parallel zur Hofjägerstraße stehenden fünf Familienhäuser bieten je vier Familiengruppen mit je zehn bis zwölf Kindern Platz; eine Wohneinheit pro Familie geht über zwei Geschosse. Die generelle Versorgung erfolgt durch eine im Wirtschaftszentrum befindliche Großküche. Wichtigstes pädagogisches Prinzip ist neben der Familiensituation die Lebensnähe, die auch für die Freizeit gilt; deshalb wurde ein modernes Freizeitzentrum in die Planung aufgenommen. Das gesamte Areal ist als Park gestaltet, der öffentlich zugänglich gemacht ist. - An dieser Stelle stand seinerzeit die Villa Huldenberg, die später als Lederer-Villa bekannt war." Wie zum Hohn wurde in der Folge durch Mehrheitsbeschluss im Wiener Gemeinderat der stadtnahen ARWAG Holding AG und der MISCHEK-Nachfolgerin STRABAG (Mehrheitseigentümer Dr. Haselsteiner; Frau Dr. Heide Schmidt war leider für eine Intervention des ÖNB-Wien laut Auskunft ihres Büros nicht verfügbar - ) die Stadt des Kindes zum Fraß überlassen. Der diesbezügliche Antragsteller, amtsf. Stadtrat für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung, Dr. Michael Ludwig, wollte nur zwei Möglichkeiten sehen: Es wird abgerissen und es werden Wohnungen neu hingebaut oder die ehemalige Stadt des Kindes wird weiter verfallen! So agiert jener Dr. Ludwig, der bis vor Kurzem jahrelang als Sozialdemokrat für die Wiener Volksbildung zuständig war! Eine spezielle Wiener Melange diverser siebenmalg´scheiter "Fachleute" und sich umweltbewusst und förderungsfreudig Gebender (Klimaschutz/Wärmedämmung) war mit Steigbügelhalter dieser, auch auf Kosten des Grünlandes gehenden Entwicklung, dorthin 250 Wohnungen zu platzieren. Also: Jeder, durchaus auch begabte, Bauspekulant könnte sich hier noch eine Menge abschauen. Und: Anlässlich des 50ers der Republik Österreich wurde die "Stadt des Kindes" vom Gemeinderat als Jubiläumsgeschenk beschlossen. Zum 90er ist deren Zerstörung durch das gleiche Gremium rechtzeitig ermöglicht worden. Was ist doch aus dem vielgerühmten sozialen roten Wien geworden! In Zeiten wie diesen kommt der "Freund" abhanden und es regiert das nackte "schaf(f)t". |
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| Presseaussendung: Wien, am 23. Juni 2008 Ehemalige Stadt des Kindes Der NATURSCHUTZBUND Wien hat sich bei seiner diesjährigen Hauptversammlung auch mit der Problematik der kolportierten Verwertung der ehemaligen "Stadt des Kindes" eingehend befasst. Der NATURSCHUTZBUND beschloss, an den Herrn Bürgermeister Dr. Michael Häupl, der ein langjähriges Mitglied des NATURSCHUTZBUNDes ist, zu appelieren, keine Schmälerung des von Prof. Anton Schweighofer stammenden, seinerzeitigen architektonischen Fanals in der Jugendwohlfahrt, zuzulassen. Dr. Häupl wird gebeten, im Sinne des gegebenen vielbeachteten architektonischen Konzepts eine adäquate Nutzung, z.B. durch sportpädagogische Einrichtungen (Leichtathletik, Fußballerakademie,...) oder auch Polizeisportschule oder Ähnliches - objektiv und breitgefächert prüfen zu lassen. Denn die angestrebten Wohnbebauungen würden das ursprüngliche Nutzungskonzept obsolet machen und gleichzeitig weitere Eingriffe in den Grüngürtel provozieren. Zitat aus dem Wiener Bezirkskulturführer "Penzing" von Felix Czeike: "Aus Anlass des 50jährigen Bestandes der Republik Österreich beschloss der Wiener Gemeinderat am 12. No-vember 1968, eine "Stadt des Kindes" zu errichten. In dieser Heimstätte werden Kinder untergebracht, die aus verschiedenen Gründen nicht im Kreise ihrer Familie aufwachsen können. Die "Stadt des Kindes" ermöglicht die Aufnahme von 240 Pflegekindern im Alter zwischen 3 und 19 Jahren. Die Anlage wurde nach Plänen von Anton Schweighofer 1970-73 im Park des ehem. Lederer-Schlössels errichtet. Die parallel zur Hofjägerstraße stehenden fünf Familienhäuser bieten je vier Familiengruppen mit je zehn bis zwölf Kindern Platz; eine Wohneinheit pro Familie geht über zwei Geschosse. Die generelle Versorgung erfolgt durch eine im Wirtschaftszentrum befindliche Großküche. Wichtigstes pädagogisches Prinzip ist neben der Familiensituation die Lebensnähe, die auch für die Freizeit gilt; deshalb wurde ein modernes Freizeitzentrum in die Planung auf-genommen. Das gesamte Areal ist als Park gestaltet, der öffentlich zugänglich gemacht ist. - An dieser Stelle stand seinerzeit die Villa Huldenberg, die später als Lederer-Villa bekannt war." |
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| Wiener Naturschutz-Nachrichten Nr. 72/Z9 September 2007 Landschaftsschutzgebiet Prater in Gefahr Wird neuerdings der Naturschutz zum Stiefkind der Volksanwaltschaft? Die MA22-Umweltschutz hat einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes Prater in Umlauf gebracht. Anlass ist der Plan, einen Schwarzpappelwald von 30 000 m2 - an der Seitenhafenstraße, der ein besonders wichtiges Vorland für das Naturdenkmal Nr. 646 Mauthner- und Krebsenwasser darstellt - der Hafenerweiterung preiszugeben. Da die Reduzierung eines Landschaftsschutzgebietes aufgrund der Bestimmungen des Wiener Naturschutzgesetzes gar nicht möglich ist - es sei denn, die Voraussetzungen sind abhanden gekommen -, stellt man die Naturschutzqualität dieses Auwaldes in Abrede. Mit diesem Trick will man die guten gesetzlichen Bestimmungen aushebeln. (Dafür geben sich Naturschutzbeamte her!) Im Begutachtungsverfahren hat der ÖNB Wien in seiner Stellungnahme vom 6. Juni 2007 die Unzulässigkeit dieser Vorgangsweise aufgezeigt und sich aufs entschiedenste dagegen ausgesprochen. Denn: ... "Die sozioökologischen Waldentwicklungen auf Standorten anthropogener Form, die z.B. im Zuge der diversen Regulierungen in Flussnähe entstehen, sind so wie sie jeweils sind. Kann man in der Naturgeschichte Wiens gut nachschlagen (nachlesen)." Das war mit ein maßgeblicher Grund der seinerzeitigen Einbeziehung in den Landschaftsschutz. Im Sinne der Wohlfahrtswirkungen des Großraumes Prater ist dieses bewaldete östliche Vor- und Pufferland insbesondere auch der gegebenen Sukzession wegen unbedingt als Teil des Landschaftschutzgebietes Prater zu sichern! Schlussfolgerung: Die zwingend notwendigen Voraussetzungen für eine Aufhebung der Unterschutzstellung der eingangs angeführten 3 ha großen Fläche des Landschaftsschutzgebietes Prater sind nicht gegeben." Der NATURSCHUTZBUND wurde in dieser gravierenden Naturschutzangelegenheit bei der Volksanwaltschaft vorstellig. Im Zuge des Gesprächs mit Volksanwältin Rosemarie BAUER am 18. Juni 2007 wurde die Problematik dargestellt. Insbesondere wurde darauf aufmerksam gemacht, dass nach fachlicher Auffassung des Naturschutzbundes es keine Voraussetzung für die beabsichtigte Aufhebung eines Teiles des Landschaftsschutzgebietes Prater in der Größe von 30 000 m2 gibt und dass der zwingend zu befassende Wiener Naturschutzbeirat nicht ausreichend informiert wurde. Somit - schon aus formalen Gründen - diese beabsichtigte Aufhebung eines Teiles des Landschaftsschutzgebietes Prater unzulässig wäre. Die Prüfung der Vorgangsweise und eventuell eine Anfechtung der Verordnung für den Fall, dass sie von der Landesregierung beschlossen wird, wurde zugesagt. Mit Schreiben vom 30. August 2007 teilt die nunmehr für dieses Sachgebiet zuständige neue Volksanwältin Mag. Terezija STOISITS mit, dass sie zu dieser Beschwerde des ÖNB Wien eine Stellungnahme der Gemeinde Wien eingeholt hat und bringt die nun vorliegende Information dem ÖNB zur Kenntnis. Darin werden die Bedenken des NATURSCHUTZBUNDes abgetan bzw. übergangen. Die Frau Volksanwältin Mag. Terezija STOISITS schließt ihr Schreiben folgendermaßen: "Die Behörde führt weiters aus, dass der gegenständliche Verordnungsentwurf in der Sitzung der Landesregierung am 19. Juni 2007 beschlossen worden sei und in den nächsten Wochen im Landesgesetzblatt der Stadt Wien kundgemacht werden wird. Ausgehend von diesen Informationen kann ich in Bezug auf Ihr Beschwerdevorbringen kein behördliches Fehlverhalten erkennen, welches weitere Veranlassungen der Volksanwaltschaft erforderlich machen würde. Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen..." Hoffentlich handelt es sich bei dieser Vorgangsweise der neuen Volksanwältin nur um anfängliche Orientierungsschwierigkeiten und nicht um einen Wechsel von der Volks- zur Obrigkeitsanwaltschaft, wenn es um Naturschutz geht! (Dafür hat Kreisky diese so wichtige Institution sicher nicht initiiert.) Der NATURSCHUTZBUND Wien wird sich wegen der hohen Wertigkeit der Problematik weiter anstrengen und appelliert an die Bürger, die Sache zu unterstützen. Auch der frühere Vizebürgermeister Dr. Sepp RIEDER hat in seiner Amtszeit Bedenken gegen die angestrebte Rodung von 30 000 m2 Wald geäußert. |
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| Wiener Naturschutz-Nachrichten Nr. 72/Z8 Februar 2007 Natur- und Landschaftsschutz - grob gefährdet durch die üppige Naturschutzbürokratie!? Unsere Vortrags- und Exkursionsprogramme vermitteln ungebrochen das Wissen und das Bemühen, unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu respektieren und zu wahren. Diese Arbeit erfährt aber in der Praxis der Stadt immer weniger an Berücksichtigung. Wort- und textreich schützt die Bürokratie Einsatz im Sinne des gesetzlichen Auftrages vor, im Ergebnis jedoch ermöglicht sie einen ungehinderten Aderlass der Natur-, Landschafts- und Erholungsräume. Und der Wiener Naturschutzbeirat ist quasi eine Miniaturausgabe der BAWAG- und Konsum-Aufsichtsräte: gut besetzt, aber ohne die nötige Wirksamkeit. Und die Politik spielt mit: Die einen, weil es ihnen gerade so passt, und die anderen protestieren offensichtlich oft nur des Rituals wegen. Die wenigen positiven Momente bestätigen nur die sprichwörtliche Ausnahmeregel. So kommt es laufend zur substantiellen Schmälerung der Parkschutzgebiete und der Wienerwaldlandschaft. Der Nationalpark Donau-Auen Lobau-Bereich kann buchstäblich "unterlaufen" werden, wertvollste Naturdenkmäler lässt man verkommen, um das Prater-Stadion schlägert man die schönen, in den letzten Jahrzehnten gepflanzten Bäume... Aber Wien ist anders, insbesondere als Umweltmusterstadt. Die gut dotierte Stadt-PR entwickelt eine Eigendynamik, die alles lieb und schön macht. Und die Medien hofieren den Brosamen an freundschaftlicher Informationspartizipation. (Oder sind das bereits bezahlte Anzeigen? Wer weiß, man merkt es ja gar nicht mehr.) Bekanntlich hat der ÖNB-Wien gegen die ÖBf-Waldverkäufe im Wienerwald remonstriert. Ähnliches machen nun die Grünen in Salzburg: Rechtsgutachten zum Verkauf von Liegenschaften im Tennengebirge durch die ÖBf AG für "Die Grünen" im Salzburger Landtag erstattet von Univ.-Doz. Mag. Dr. Martin Kind Zusammenfassung 1.1 Der Verkauf der Liegenschaften im Tennengebirge durch die Österreichische Bundesforste AG an Herrn Peter Kaindl verstößt meines Erachtens gegen das Verkaufsverbot gemäß § 1 Abs. 3a Bundesforstegesetz. Die verkaufsgegenständlichen Liegenschaften sind Teil des durch Verordnung dem Schutz der Grundwasservorkommen gewidmeten Gebietes und haben überregionale Bedeutung. Auf Grund der Größe und der Lage der Liegenschaften sind sie als strategisch wichtige Wasserressource zu qualifizieren, an denen - mit Ausnahme vom Land Salzburg und den Gemeinden - kein privates Eigentum begründet werden kann. 1.2 Der gegenständliche Verkauf verstößt gegen die Landesverfassung. Der Verkauf verletzt insbesondere die im Allgemeininteresse gelegene Schutzpflicht gegenüber den Wasserressourcen in Salzburg. Auf Grund der zwischen Land und Bund bestehenden Treuhand und dem Vetorecht des Bundes gegenüber der ÖBf AG bei Veräußerungen von Liegenschaften hätte die Landeshauptfrau zur Wahrung der Landesinteressen am Wasser durch Weisung auf den Verkauf Einfluss nehmen können (müssen). 1.3 Sind die gegenständlichen Liegenschaften Teil des (ehemals fürsterzbischöflichen) Landesvermögens, dürfen sie nur mit Zustimmung des Landtags oder der allenfalls hierzu ermächtigten Landesregierung verkauft werden. Da die ÖBf AG als Stellvertreter des - den Vermögensteil des Landes treuhändisch haltenden - Bundes dieses Zustimmungsrecht missachtet hat, ist der Vertrag meines Erachtens gemäß § 867 ABGB ungültig. Da sich insbesondere das Zustimmungserfordernis aus der Landesverfassung ergibt und die Vermögensauseinandersetzung zwischen Bund und Land spätestens seit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs im Jahr 2002 auf Grund der Berichterstattung öffentlich bekannt war, genießt der Käufer keinen Vertrauensschutz. 1.4 Der gegenständliche Verkauf ist meines Erachtens mit dem Grundverkehrsgesetz nicht vereinbar: Die Nutzung der Liegenschaften für eine Jagd läuft insbesondere den Interessen eines leistungsfähigen Bauernstandes zuwider. Die Behörde hat bei der Bildung einer Eigenjagd die Zustimmung auf Grund der bestehenden Einforstungsrechte zu versagen; in der Folge ist wegen Unwirksamkeit des Vertrages die Rückabwicklung durchzuführen. Die Übertragung von Nutzungsrechten von den belasteten verkaufsgegenständlichen Liegenschaften auf Liegenschaften der ÖBf AG ist meines Erachtens ein Umgehungsgeschäft und kann von der Landesregierung durch Nichtigkeitsklage bekämpft werden. 1.5 Der gegenständliche Verkauf ist meines Erachtens wegen Sittenwidrigkeit gemäß § 879 ABGB nichtig. Insbesondere ist auf Grund einer Verletzung wesentlicher Interessen des Landes durch die Treuhand - das Eigentum unverhältnismäßig verletzt. Weiter macht ein Verstoß gegen das Verkaufsverbot gemäß § 1 Abs. 3a Bundesforstegesetz den Vertrag nichtig. Da die verkaufsgegenständlichen Liegenschaften Wasservorräte haben und sie überdies Teil eines Naturschutzgebietes sowie Erholungsraum sind, sind auch die der ÖBf AG gesetzlich vorgeschriebenen Ziele - wie Erhaltung von Wasserreserven, Öffnung von Erholungsgebieten und Wahrung des Naturschutzes - verletzt. Schlussfolgerung aus Wiener Sicht zum Punkt 1.3: Die angeführte Vermögensauseinandersetzung zwischen Bund und Land ist in Wien betreffend 1000 ha Wald in Hadersdorf im 14. Gemeindebezirk ebenfalls noch offen! |
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| Wiener Naturschutz-Nachrichten Nr. 72/Z7 November 2006 Die Lobautunnel-Autobahn: Ähnlichkeiten zu Hainburg 1984? Die Wiener Naturschutz-Nachrichten berichteten 1979: "Da bei der Erstellung des Bundesstraßengesetzes 1971 auf die ökologische Substanz im Bereich der Wiener Donau überhaupt nicht Bedacht genommen wurde, haben zahlreiche Wiener Politiker in den letzten Jahren unter dem Druck der öffentlichen Meinung versichert, sie würden dem Bau der Autobahn A21 durch die Lobau nicht zustimmen." Die Erklärung der Lobau zum Naturschutzgebiet im Jahr 1978 wurde mit zum Anlass genommen, wiederholt mit Nachdruck den Gesetzgeber aufzufordern, "die A21 als Querung der Donau und der Lobau und die A22 unterhalb des Knotens Kaisermühlen aus dem Bundesstraßengesetz herauszunehmen." |
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Der NATURSCHUTZBUND kämpft um den Grünraum in Wien Beispiel 3: Prater Stellungnahme zum Planentwurf Nr. 7774 überLEBEN. Machen Sie mit, und...
Der Herrenpilz ist Art des Bundeslandes Wien. Es ist der größte Schmetterling Europas mit einer Flügelspannweite bis zu 16 cm. Die Raupe wird ca. 12 cm lang, ist grün mit blauen Warzen. Sein Lebensraum sind offene, buschreiche Landschaften, Waldränder, Parkanlagen, verwilderte Gärten und Obstwiesen. Sein überLEBEN hängt vor allem vom Vorhandensein großer Birn- und Kirschbäume, von Schlehen und Eschen ab, die nicht gespritzt werden. Das attraktive Wiener Nachtpfauenauge ist eine äußerst gefährdete Art. |
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| Gefahr für Wiens Landschaft Die Stadt will wieder mit Freiraum spekulieren lassen! Beispiel 1: Steinhofgründe 1. Juni 2006 - 20. Juli 2006: Öffentliche Einsicht in den Entwurf des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes Nr. 7572 für das Areal der denkmalgeschützten Anlagen der Psychiatrie "Am Steinhof". Die Einsicht kann in der Planungsauskunft Wien, Rathausstr. 14-16, 1. Stock, vorgenommen werden: Mo., Di., Fr. 8 - 12:30; Di., Do. 8 - 17:30. Desgleichen zu den Dienststunden auch bei der zuständigen MA 21A. Innerhalb der Auflagefrist können schriftlich Stellungnahmen eingebracht werden. Zur Erinnerung: Bei der von einer Bevölkerungsinitiative erzwungenen Volksbefragung vom 9./10./11. Dez. 1981 wurde zur beschlossenen Wohnbebauung auf den landwirtschaftlichen Flächen der Psychiatrie NEIN gesagt (das heutige Erholungsgebiet Steinhofgründe). Nun soll der oben angeführte Umwidmungsvorgang die Bauspekulation im Bereich der Anstalt möglich machen - zur Sanierung des Krankheitsbudgets, heißt es. Klar! Auch das von der Stadt mit Stolz propagierte Grillen im Wienerwald sorgt für weiteren Lungenkrebs und somit für die künftige Auslastung der Pulmologie (und nicht nur dieser)! Beispiel 2: Landschaftsschutzgebiet Döbling wieder in Gefahr! Bei der letzten Sitzung des Wiener Naturschutzbeirates im Rathaus wurde auch das in den Medien angesprochene Problem von landschaftsstörenden Bauvorhaben im Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel bzw. Landschaftsschutzgebiet Döbling diskutiert. Konkret handelt es sich dabei um vielfältigste Baumaßnahmen auf der Liegenschaft Himmelstraße 74. Auf diesem Weingartengrundstück soll - ermöglicht durch die Bewilligung der MA22-Naturschutzbehörde und der Wiener Umweltanwaltschaft - folgendes geschehen:
Der Amtssachverständige für Natur- und Landschaftsschutz beurteilte, dass durch das Vorhaben - wenn gewisse Grünzeug- und Holzkaschierungen angebracht werden - keine wesentliche Beeinträchtigung des Landschaftshaushaltes, der Landschaftsgestalt und der Erholungswirkung der Landschaft zu erwarten ist. |
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| Biomassekraftwerk Simmering - ein ökopolitischer Rohrkrepierer? Aufgrund der Ökostromförderung entsteht in Wien Simmering ein Biomassekraftwerk. Pro Jahr sollen 620.000 Schüttraummeter Biomasse, das sind etwa 240.000 m3 Holz benötigt werden. Dabei ist grundsätzlich Holz großteils zu wertvoll, um es kurzfristig in die Luft zu jagen - bzw. einen beträchtlichen Teil der erzeugten Wärme in den Donaukanal. Die benötigten Mengen an Holz stehen außerdem gar nicht zur Verfügung, zumal im Nahbereich von Wien durch die EVN ähnliche Anlagen entstanden sind. Also droht ein Raubbau im ehemaligen Ostblock und der Import mit den größten LKW-Tonnagen. |
![]() Woher kommt das Holz für das Biomassekraftwerk? |
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| Auszug aus den Wiener Naturschutz-Nachrichten Nr. 72/Z4 Feber 2006 Wien 1905: "Der Wald- und Wiesengürtel und die Höhenstrasse der Stadt Wien verfolgen einen doppelten Zweck: vor allem soll dadurch der Stadt die Zufuhr reiner Luft gesichert, dann aber auch die Möglichkeit eines erfrischenden Aufenthaltes im Freien und ästhetische Anregung den Bewohnern dauernd gewahrt oder in erhöhtem Maße neu geboten werden... Da der Wald- und Wiesengürtel als einen Hauptzweck die Sicherung der Zufuhr reiner Luft in die Stadt verfolgt, so war die Erhaltung der grünen Flächen an der westlichen und nördlichen Grenze auch wegen der in Wien vorherrschenden westlichen Windrichtung von besonderer Bedeutung. Im Südwesten ist der Wald durch den an die Grenze der Stadt anstoßenden kaiserlichen Tiergarten ohnehin auf unabsehbare Zeit gesichert... Der dritte Teil des Wald- und Wiesengürtels, im Süden der Stadt, von der westlichen Abdachung des Wienerberges bis zur Donau durchzieht ein Stadtgebiet, das zumeist von wenig bemittelter Bevölkerung und dicht bewohnt ist; auch ist hier die dreistockhohe Bauweise zulässig und vorherrschend. An seiner äußeren Grenze liegen nicht, wie im ganzen Westen der Stadt, große Waldbestände und Wiesenflächen;... In diesem Stadtteile ist daher die Vorsorge für grüne Flächen besonders nötig. Es soll hier eine ganze Reihe zum Teil sehr ausgedehnter Wald- und Wiesenflächen neu geschaffen werden, die durch breite Gartenstraßen miteinander verbunden sind,... Nach Vollendung dieses großen Zentralgartens für das südliche Arbeiterviertel Wiens werden auch hier die Bewohner mit geringem Zeitaufwand aus dem verbauten Gebiet ins Grüne flüchten können, so wie es den Bewohnern der westlichen Bezirke schon jetzt vergönnt ist... Ein vierter Abschnitt der grünen Umgürtung hätte endlich das neue Gemeindegebiet jenseits des Donaustromes zu umfassen, das erst in allerjüngster Zeit der Großgemeinde einverleibt wurde und deshalb in dem vorliegenden Projekt nicht berücksichtigt werden konnte. Weithin in die Ebene des Marchfeldes sich ausdehnend, zeigt der neue Stadtteil heute noch so überwiegend ländlichen Charakter, dass hier Schutzmaßregeln gegen eine zu dichte Verbauung wohl noch auf geraume Zeit nicht unbedingt nötig sein werden. Dagegen ist das hier gelegene gewaltige Augebiet der durch die Napoleonischen Kriege weltberühmt gewordenen Lobau, die ohne Hochwasserbett 1904 ha groß ist, als alter Besitz der Stadt Wien bereits in den Wald- und Wiesengürtel mit einbezogen worden... Es sei hiebei noch hervorgehoben, dass die großenteils über diese Gebiete streichenden Ost- und Südwinde nach den früher genannten westlichen Winden, die in Wien häufigsten sind, was wiederum von großer Bedeutung für die Lufterneuerung sein wird. Gleichzeitig mit diesem großen, im allgemeinen zusammenhängenden Wald- und Wiesengürtel, der nur jenseits der Donau einstweilen noch nicht geschlossen ist, sollen noch möglichst viele im Stadtgebiet verstreute Plätze für Gartenzwecke gesichert werden... Der Wald- und Wiesengürtel soll eine Erholungsstätte für alle Schichten der Bevölkerung sein, kein Ziergarten mit beschränkter Bewegungsfreiheit... Das Projekt des Wald- und Wiesengürtels und der Höhenstraße ist im Auftrage des Bürgermeisters Dr. Karl Lueger vom Stadtbauamte ausgearbeitet worden. Es soll in der Art verwirklicht werden, dass die in den Wald- und Wiesengürtel fallenden Flächen von der Gemeinde erworben werden, damit deren dauernde uneingeschränkte Benützbarkeit für die Bevölkerung sichergestellt werde; im Notfalle beabsichtigt die Stadtverwaltung ein besonderes Enteignungsgesetz zu erwirken... Einstimmig hat der Gemeinderat die Durchführung des Projektes beschlossen." (24. Mai 1905) Und heute:
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Der Österreichische NATURSCHUTZBUND
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